Berlin. Eigentlich sollte das „Sicherheitspaket“ der große Wurf der „Ampel“-Regierung gegen Illegale sein. Doch jetzt zeigt sich: mehr als die übliche Ankündigungsrhetorik war es auch diesmal nicht. Denn nun werden die geplanten Leistungskürzungen für bestimmte Flüchtlingsgruppen schon wieder abgeschwächt.
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Ursprünglich sollte es pauschale Leistungskürzungen für sogenannte „Dublin-Flüchtlinge“ geben, also Migranten, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind. Diese Regelung wurde nun modifiziert. Stattdessen ist im neuen „Paket“ nur noch von einer Härtefallregelung die Rede, die insbesondere Kinder berücksichtigt. Die angekündigten Leistungskürzungen sollen nur dann angewendet werden, wenn es den Betroffenen tatsächlich möglich ist, in das zuständige EU-Land auszureisen. In einem Schreiben der SPD-Bundesfraktion an ihre Mitglieder heißt es, daß die Kürzungen nur dann greifen, wenn „keine Hürden für die Rückkehr“ bestehen.
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Diese Anpassungen sind eine Reaktion auf die Kritik, die bei Expertenanhörungen im Bundestag geäußert wurde. In dem SPD-Brief heißt es weiter: „Wir wollen mit dem Leistungsausschluß weder Obdachlosigkeit noch Verelendung von Asylsuchenden.“
Es gibt noch weitere Abschwächungen gegenüber dem ursprünglichen „Sicherheitspaket“. So sollen zwar den Sicherheitsbehörden erweiterte Ermittlungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Aber diese Befugnisse sollen sich nun lediglich auf die Verfolgung oder Verhinderung schwerster Straftaten wie Mord, Totschlag oder die Bildung terroristischer Vereinigungen beschränken. „Der Adressatenkreis wird weiter eingeschränkt“, stellte die SPD-Fraktion fest. Experten hatten die ursprünglichen Pläne als weitreichende Grundrechtseingriffe kritisiert. (rk)
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