Bielefeld. Erst dieser Tage sorgte Bundesjustizminister Buschmann (FDP) mit einem äußerst umstrittenen Gesetzentwurf für Aufregung – unter dem Vorwand der „Gemeinwohlschädigung“ sollen demnach künftig regierungskritische oder anderweitig unerwünschte Äußerungen von Bürgern weitgehend unmöglich gemacht werden. Meinungsbekundungen, die dazu führen könnten, daß sich etwa Feuerwehrleute und Rettungssanitäter, aber auch Politiker in ihrer Tätigkeit bedroht sehen könnten, sollen künftig bestraft werden können.
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Noch ist das Gesetz nicht in Kraft, ja noch nicht einmal im Bundestag diskutiert worden. Aber offenbar machen die Behörden schon davon Gebrauch. Denn der unabhängige, aber der AfD nahestehende Blogger Tim Kellner erhielt jetzt eine Gefährderansprache der Polizei, weil er auf seinem Telegram-Kanal eine Liste derjenigen Bundestagsabgeordneten veröffentlicht hatte, die kürzlich im Bundestag einen AfD-Verbotsantrag eingebracht haben.
Offenbar sieht die Polizei darin bereits eine „Gefährdung“ der betreffenden Politiker. Die Gefährderansprache, die die Polizei bei Kellner durchführte, läßt nur den Schluß zu, daß die Politiker, die im Bundestag für ein Verbot der AfD eintreten, bereits die Veröffentlichung ihres Namen als Bedrohung und „Gemeinwohlgefährdung“ empfinden. Die Liste der Abgeordneten war bereits zuvor in verschiedenen sozialen Netzwerken verbreitet worden.
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Wie die Polizei bestätigte, will sie eine „präventive individuelle Ansprache im Vorfeld einer strafbaren Handlung“ durchgeführt haben. Solche Maßnahmen seien ein Standardvorgehen zur Gefahrenabwehr.
Kellner ist selbst ehemaliger Polizist. Er betreibt einen YouTube-Kanal mit rund 563.000 Abonnenten. Sein Telegram-Kanal zählt über 100.000 Follower. In jüngerer Zeit sah sich Kellner verstärkt mit Klagen von Politikern konfrontiert, insbesondere wegen Beleidigungsvorwürfen. (rk)
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Wieder eine neue Bestätigung, dass der Begriff „Demokratie“ für unsere Machthaber nur ein Etikett auf einer Verpackung ist. Aber eben nicht der Inhalt. Eine Demokratie hätte solche Gesetzentwürfe niemals nötig, was allerdings ein hohes Maß an Aufrichtigkeit und Unbestechlichkeit der Mandatsträger voraussetzen würde.