Berlin. 37 Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linken haben kürzlich im Bundestag eine Initiative gestartet, um ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf den Weg zu bringen. Ob es dazu kommt, wird immer fraglicher. Parteiübergreifend werden die Risiken des Scheiterns eines solchen Verfahrens als groß eingeschätzt, was für die Kartellparteien verheerend wäre.
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Besonders skeptisch ist man bei der Union. In der Fraktionssitzung am Dienstag haben sich nur sieben Abgeordnete für ein Verbotsverfahren ausgesprochen. Maßgeblich zu diesem Votum dürfte ein „Blitz-Briefing“ aus dem Leitungs- und Planungsstab von Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) beigetragen haben, das in der Fraktion kursiert. Eine der Kernaussagen des Papiers lautet: „Die Fraktion hält den Versuch eines Verbots der AfD zum jetzigen Zeitpunkt für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv.“
Fünf wesentliche Argumente führt das Papier auf, die aus Sicht der Fraktionsführung gegen ein Verbotsverfahren sprechen. So seien die „vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen für ein Parteiverbot (…) mit Blick auf die AfD – zumindest derzeit – aller Voraussicht nach nicht erfüllt“, heißt es. Daß der Verfassungsschutz die AfD als „Verdachtsfall“ einstuft, sei nicht ausreichend – die Anforderungen für ein Parteiverbot seien erheblich höher. Man gehe davon aus, daß „die Verfassungsschutzämter nicht über hinreichendes Beweismaterial für ein Verbotsverfahren verfügen“.
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Auch die Länge eines Verbotsverfahrens, wenn es denn einmal eröffnet ist, spricht aus Sicht der Fraktionsführung dagegen – die AfD könne sich „an der nächsten Bundestagswahl beteiligen und sich dabei als vermeintlicher ‚Märtyrer‘ inszenieren“.
Ein weiteres Hindernis sei die Vorgabe der strikten „Staatsfreiheit“ – daran ist bekanntlich das erste Verbotsverfahren gegen die NPD gescheitert, nachdem bekannt wurde, daß viele vermeintliche Verbotsgründe in Wirklichkeit von eingeschleusten V-Leuten beigesteuert worden waren. Es müsse sichergestellt sein, daß alle V-Leute aus der AfD abgezogen seien. Scheitere das Verbotsverfahren, würde die AfD „faktisch ein verfassungsgerichtliches ‚Gütesiegel‘“ erhalten, eine verfassungskonforme Partei zu sein. Dieses Risiko sei „nicht vertretbar“.
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Überhaupt sei es ein „Trugschluß, zu glauben, die Zustimmung zur AfD ließe [sic] sich ‚wegverbieten‘“. Es gelte vielmehr, die politische Auseinandersetzung mit der AfD zu suchen und sie „inhaltlich zu stellen“. Das ist den Kartellparteien allerdings schon bisher nicht gelungen. (rk)
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Die spektakulären Erfolge der AfD bei den jüngsten Landtagswahlen in Mitteldeutschland waren buchstäblich ein Schock für die Altparteien. Sie waren nämlich davon ausgegangen, daß ihre Behauptung, die AfD sei eine Gefahr für unsere Demokratie, und daß die Einstufung der AfD durch den politisch linksstehenden Verfassungsschutz als „rechtsextremer Verdachtsfall“ die dortigen Bürger davon abhalten werden, selbige zu wählen. Aber das genaue Gegenteil war der Fall, unsere mitteldeutschen Mitbürger hatten sich nicht blenden lassen!
Was also tun? Ein paar Bundestagsabgeordnete (37 an der Zahl) kamen auf die „famose“ Idee, die AfD vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verbieten zu lassen, und starteten eine diesbezügliche Initiative. Sie übersehen dabei in ihrer ideologischen Verblendung, daß ihr Verbotsantrag vor dem BVerfG mit hundertprozentiger Sicherheit scheitern und die AfD aus diesem Verbotsverfahren als strahlender Sieger hervorgehen würde.
Diesen „Musterdemokraten“ möchte ich ins Stammbuch schreiben:
Eine gegnerische Partei „bekämpft“ man in einer Demokratie nicht mit einem Verbotsantrag, sondern durch bessere Argumente und eine bessere Politik. Die Wähler würden das zu schätzen wissen!