Berlin. Die „Ampel“ versucht derzeit mit einer ganzen Palette von Maßnahmen und Gesetzentwürfen, unerwünschte Kritik mundtot zu machen und Kritiker möglichst aus dem öffentlichen Diskurs auszusperren. Dem dient zum einen die Installierung der privaten, aber mit staatlichen Mitteln geförderten Zensurplattform „REspect!“, deren Zweck die einfache und unbürokratische Entfernung mißliebiger Inhalte aus den sozialen Netzwerken ist (wir berichteten).
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Zum anderen aber sollen Kritiker und Vertreter unerwünschter Meinungen künftig auch gezielt und persönlich belangt werden können. Das ist derzeit noch mit Hindernissen verbunden, weil die im Grundgesetz garantierte freie Meinungsäußerung formal immer noch gültig ist – und sogar von Gerichten noch vereinzelt bekräftigt wird. Um das zu umgehen, hat das Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann (FDP) jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der formal auf die „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ abzielt und vorgibt, „dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten“ besser zu schützen. Darunter faßt Buschmanns Papier politische Funktionsträger aller Art, etwa Stadträte in kommunalen Parlamenten, Angestellte in Behörden oder Politiker.
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Was unschuldig klingt, hat es in sich. Denn Buschmanns Gesetz will künftig jede öffentliche Äußerung, von der sich ein politischer oder staatlicher Funktionsträger „psychisch beeinträchtigt“ fühlt oder nur fühlen könnte, hart bestrafen. Und: welche Äußerungen davon betroffen sein könnten, entscheidet natürlich der Staat.
Er hat bekanntlich erst vor kurzem eine neue Kategorie von Staatsfeinden aus dem Hut gezaubert, die sich der angeblichen „Delegitimierung des Staates“ schuldig machen – das betrifft nicht nur „Reichsbürger“, sondern letztlich alle Kritiker der etablierten Politik, die die Glaubwürdigkeit des Regierungshandelns zu erschüttern drohen.
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Das jetzt von Buschmann ausgearbeitete Gesetzesvorhaben hatte das Bundeskabinett Anfang September als Teil eines neuen „Sicherheitspaketes“ beschlossen – angeblich in eiliger Reaktion auf den Messerangriff in Solingen Ende August.
Mit ihrem 20-seitigen Gesetzentwurf will die „Ampel“ die Paragrafen 105 (Nötigung von Verfassungsorganen) und 106 (Nötigung des Bundespräsidenten) im Strafgesetzbuch ändern. Das dort je nach Schwere festgelegte Strafmaß von drei Monaten bis zu zehn Jahren Gefängnis soll künftig auch Kritiker treffen, die „gemeinwohlgefährdend Entscheidungsprozesse der Funktionsträger beeinträchtigen“. Der „potentielle Gemeinwohlgefährder“ dürfte damit die nächste Kategorie zur Verfolgung ausgeschriebener Regimegegner sein.
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Zum Gemeinwohlgefährder kann man schnell werden: zum Beispiel dann, „wenn das Verhalten des Täters einen objektivierbaren Anlaß für eine Verhaltensänderung“ bieten könne. Will sagen: Politiker sollen nicht länger von kritischen Bürgern gestört werden. Damit könnten künftig politische Unmutsäußerungen aller Art in sozialen Netzwerken, in Stadtrats- oder Gemeindesitzungen oder auf öffentlichen Protestaktionen, die von Abgeordneten oder behördlichen Funktionären auch nur potentiell als „diskreditierend“ oder „psychisch belastend“ empfunden werden könnten, rasch vor Gericht enden – und schlimmstenfalls hinter Gittern.
Dem Bundesrat reicht das noch nicht. Er regte in einer Stellungnahme Ende September an, sogar jede unerwünschte „räumliche Annäherung“ oder nicht erbetene „Kontaktaufnahme“ mit Politikern, beispielsweise über „digitale Kommunikationsmittel“, unter Strafe zu stellen.
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Letztlich liefe das auf die Totalknebelung von Regierungskritikern hinaus. Jeder Protest, zum Beispiel gegen die Stationierung neuer US-Raketen auf deutschem Boden oder gegen die Errichtung von Asylunterkünften in der Nachbarschaft, könnte mit dem neuen Gesetz unterbunden und als „Gemeinwohlgefährdung“ diffamiert werden. Es droht nicht mehr und nicht weniger als die Beseitigung der letzten Reste der freien Meinungsäußerung. (rk)
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