Die Folgen des „Selbstbestimmungsgesetzes“: „Mißgendern“ steht jetzt unter Strafe

30. August 2024
Die Folgen des „Selbstbestimmungsgesetzes“: „Mißgendern“ steht jetzt unter Strafe
National
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Foto: Symbolbild

Frankfurt. Wenige Wochen nach Inkrafttreten des sogenannten „Selbstbestimmungsgesetzes“ wird Realität, wovor Kritiker schon im Vorfeld warnten: daß das neue Gesetz zu einem juristischen Knebelungsinstrument wird, weil es die Behauptung falscher Tatsachen im öffentlichen, ja sogar im privaten Raum zementiert und Zuwiderhandlungen mit saftigen Geldstrafen bedroht.

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Konkret geht es um das im Gesetz verankerte Verbot, Trans-Personen bei ihrem ursprünglichen Geschlecht zu nennen oder öffentlich darüber zu informieren. Dafür bürgert sich gerade der Begriff des „Mißgenderns“ ein. Prominentes Opfer der neuen Regelung droht jetzt der frühere „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt zu werden, der seine neue publizistische Heimat beim unabhängigen Nachrichtenportal „Nius“ gefunden hat.

Das Landgericht Frankfurt untersagte „Nius“ jetzt das Mißgendern. Der Fall: eine Person, die sich selbst als Frau sieht, biologisch jedoch ein Mann ist und auch die operative Geschlechtsänderung nicht vollzogen hat, wollte Mitglied in einem Frauenfitness-Studio werden. Der Betreiber des Studios lehnte das ab. Auch „Nius“ berichtete wiederholt über den Fall und bezeichnete die Person dabei als Mann. Darin will das Frankfurter Gericht nun einen Angriff auf die Menschenwürde erkennen.

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Die Richter argumentieren in ihrer Begründung: „Die Bezeichnung einer Frau als Mann und die Verwendung des männlichen Geschlechts bzw. Pronomens in Bezug auf eine Frau stellen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und einen Angriff auf ihre Menschenwürde dar“ – die männliche Bezeichnung zur Beschreibung der Person sei zu verbieten.

Redakteur Reichelt will sich mit dieser Entscheidung nicht abfinden und kommentierte auf Twitter, das Frankfurter Landgericht sei bestrebt, „als totalitäres Gericht des Grauens in die deutsche Geschichte einzugehen“. Man dürfe einen Mann nicht mehr einen Mann nennen. Künftig würden Vergewaltiger in Frauengefängnisse gehen und perverse Männer neben kleinen Mädchen in öffentlichen Bädern duschen, prognostiziert Reichelt. Er will die Frankfurter Gerichtsentscheidung anfechten. (rk)

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2 Kommentare

  1. Mark sagt:

    Da scheint die naturgegebene, also tatsächliche Biologie und Anatomie keine Rolle zu spielen. Psychopathische Sinnlosigkeit gehört diesem Gerichtsurteil zufolge also zur Menschenwürde. Interessant. Noch interessanter wäre hier einmal die Unabhängigkeit dieses Gerichts.

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