Berlin. Für Bundesinnenministerin Faeser (SPD) läuft es gerade nicht gut. Nachdem sie sich gerade erst beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht, das ihre Verbotsverfügung gegen das „Compact“-Magazin in einer Eilentscheidung für nichtig erklärt hat, eine herbe Schlappe eingefangen hat, hat sie sich jetzt die nächste Abfuhr geholt – aus der eigenen Regierungskoalition.
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Mit ungewohnt deutlichen Worten hat nämlich Bundesjustizminister Buschmann (FDP) ihren Plänen für erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) eine Abfuhr erteilt. Gegenüber der „Bild“-Zeitung kritisierte Faesers Ministerkollege insbesondere die Überlegungen zur leichteren Durchsuchung von Privatwohnungen und erklärte: „Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben.“ „Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch“, fügte Buschmann hinzu.
Faesers Gesetzentwurf (wir berichteten) sieht vor, dem BKA zur besseren Terrorabwehr verdeckte Durchsuchungen von Wohnungen und den heimlichen Einsatz von Spähsoftware zu erlauben. Buschmann erklärte, er werde diese Pläne stoppen. „Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab“, ließ der Minister die „Bild“-Zeitung wissen. „Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren, noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben.“
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Normalerweise muß die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Sie muß einen entsprechenden Antrag dann der Staatsanwaltschaft vorlegen, die ihn wiederum beim zuständigen Ermittlungsrichter stellt. Der Betroffene muß informiert werden. Ausnahmen sind lediglich bei Gefahr im Verzug möglich. Faesers Gesetzentwurf sieht vor, daß die Ausnahme zur Regel wird und Wohnungen auch ohne Wissen der Bewohner betreten und durchsucht werden dürfen. Abzuwarten bleibt, ob Buschmanns Nein das letzte Wort in der Sache ist. (rk)
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