Berlin. Es gibt eine neue Entwicklung im Fall der Nord Stream-Sabotage. Demnach gibt es nun laut Medienberichten einen Haftbefehl, den der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erwirkt haben soll. Er richtet sich gegen einen Ukrainer, der offenbar ins Fadenkreuz der Ermittler geraten ist. Der letzte Aufenthaltsort des Mannes soll in Polen gewesen sein – inzwischen ist er Medienberichten zufolge untergetaucht. Die Personalie steht offenbar in Zusammenhang mit der zuletzt von deutschen Behörden und Medien vertretenen Version der Nord Stream-Sabotage, wonach ein ukrainisches Team mithilfe einer in Polen gecharteten Yacht die Pipelinestränge in der Ostsee gesprengt haben soll.
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Auch im Bundestag stößt die Geschichte zumindest beim Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) auf Widerspruch. Es fordert eine Stellungnahme des Generalbundesanwalts im Innenausschuß des Bundestages.
„Wir erwarten, daß Generalbundesanwalt Rommel den Innenausschuß des Bundestages so schnell wie möglich informiert, endlich alle Fakten auf den Tisch legt“, ließ Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der BSW-Gruppe im Bundestag, den Berliner „Tagesspiegel“ wissen und erklärte außerdem: „Es ist ein himmelschreiender Skandal, daß die Justiz zwei Jahre lang angeblich im Dunkeln tappt und auch den Abgeordneten jede Information verweigert wurde.“
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„Wenn ein russischer Agent in Berlin einen Kaffee trinkt, wenn es einen Hackerangriff gibt, werden wir nach zehn Minuten informiert, wer es war, auch wenn die Faktenlage dünn ist“, sagte Ernst. Man müsse kein Kriminalist sein, um zu ahnen, daß Informationen zurückgehalten worden seien. Der Verdacht liege vielmehr nahe, daß die deutschen Ermittlungsbehörden „so zugeknöpft“ seien, „weil es Hinweise auf die Ukraine gibt. Es wäre ein Skandal, wenn Staatsraison dazu führt, daß Spuren in die Ukraine ignoriert und Ermittlungsergebnisse zurückgehalten wurden.“
Die Anschläge gegen die Pipelines könnten „nicht von einem Privatmann oder Stammtischbrüdern organisiert worden sein“, sagte Ernst, „da steht ein Staat dahinter.“ Und weiter: „Wenn die Ukraine einen Terroranschlag gegen unsere Infrastruktur organisiert hat, müssen sofort alle militärischen Hilfen in Frage gestellt werden.“
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Und sollte sich herausstellen, daß Polen die Festnahme des verdächtigten Ukrainers verhindert haben sollte, müsse die Bundesregierung dies mit der polnischen Regierung klären, forderte Ernst. „Es wirft ein seltsames Bild auf die Zusammenarbeit der NATO-Staaten, sollte sich der Vorwurf erhärten.“
Die Bundesregierung hüllt sich unterdessen weiter in Schweigen. Sie vertritt seit September 2022 den Standpunkt, nichts zu wissen, und hat wiederholt auf Anfragen hin erklärt, auch dann keine Informationen preiszugeben, wenn ihr solche vorlägen. (rk)
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