Berlin. Eigentlich ist die Wohnung unverletztlich. So steht es zumindest in Artikel 13, Absatz 1, des Grundgesetzes. Doch damit könnte es bald vorbei sein. Bundesinnenministerin Faeser (SPD) will jetzt auch der Unverletzlichkeit der Wohnung den Garaus machen.
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Denn das Bundeskriminalamt (BKA) soll künftig die Befugnis erhalten, Wohnungen heimlich – also ohne Wissen des Bewohners – zu betreten und zu durchsuchen. Im Innenministerium argumentiert man dabei, das BKA habe eine zentrale Position in der Strafverfolgung und bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus inne und benötige deshalb wirksame und moderne Instrumente in der analogen wie digitalen Welt.
Das Nähere soll nun eine Novellierung des BKA-Gesetzes regeln. In ihm soll fortan „die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones) sowie die Befugnis „zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen“ festgeschrieben werden.
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Zwar wiegelt die Bundesregierung ab – diese Instrumente würden nur unter „hohen Hürden“ und allein zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden. Aber der stellvertretende Grünen-Fraktionschef im Bundestag, Konstantin von Notz, läßt durchblicken, wohin die Reise geht: „Es sind ernste Zeiten. Und das BKA braucht moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel.“
Normalerweise muß die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Wenn das BKA-Gesetz durchgeht, könnte diese Bestimmung wegfallen, und niemand muß mehr wissen, daß die Polizei da war und wonach sie suchte. (rk)
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