Graz. In der Steiermark gibt es Probleme mit durchziehenden Sinti und Roma, die jetzt sogar zu einer Gesetzesänderung führten. Konkret kam es auf dem Modellflugplatz Dobl-Zwaring zu Sachbeschädigungen und Drohungen, nachdem sich eine Karawane des „fahrenden Volkes“ dort niedergelassen hatte. Die Gemeinden sahen sich machtlos.
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Die FPÖ forderte daraufhin ein gesetzliches Verbot des „Wildcampens“ von Wohnwagenkolonnen nach dem Vorbild Niederösterreichs. In der Steiermark fehle ein entsprechendes Verbot, kritisierte der örtliche FPÖ-Chef Stefan Hermann. Die Politik sah sich gezwungen, zu reagieren: im Auftrag von Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP) wurde nun eine Novelle zum Steiermärkischen Landessicherheitsgesetz ausgearbeitet, mit der die Gemeinden künftig eine klare Handhabe gegen illegales und unerwünschtes „Campieren“ erhalten.
Demnach können die Gemeinden künftig selbständig per Verordnung festlegen, daß das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen oder anderen mobilen Unterkünften außerhalb von Campingplätzen verboten ist. „Das kann für bestimmte Orte oder für das gesamte Gemeindegebiet gelten“, heißt es weiter. In der Verordnung seien auch Ausnahmen von der Geltung des Verbots zu normieren.
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Den Gemeinden steht ab sofort eine breite Palette an möglichen Begründungen für solche Verbote zur Verfügung. So nennt der Gesetzentwurf etwa die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Sicherheit, die Gesundheit, den Schutz des örtlichen Gemeinschaftslebens, die Landwirtschaft, den Tourismus oder den Naturhaushalt sowie das Orts- und Landschaftsbild. Zuwiderhandlungen sollen mit Geldstrafen von bis zu 5000 Euro bestraft werden können. Außerdem kann jederzeit ein formloser, etwa mündlicher Platzverweis durch die Gemeinde an Zuwiderhandelnde erteilt werden. „Wird dem nicht innerhalb angemessener Frist nachgekommen, kann die Gemeinde durch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt die betroffenen Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile oder ähnliches entfernen. Dies geht auf Kosten der Aufsteller oder Zulassungsbesitzer“, heißt es im Gesetzentwurf weiter.
Auch ÖVP-Landeshauptmann Drexler spricht Klartext: „Es muß eine klare Handhabe gegen solche Zustände geben. Die schaffen wir jetzt im Landes-Sicherheitsgesetz. Damit sollen die Gemeinden die Möglichkeit haben, Regeln für ihre Gemeinde aufzustellen – und das mit der nötigen Flexibilität für die örtlichen Bedürfnisse und Gegebenheiten.” (mü)
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