Düsseldorf. Eine bemerkenswerte Trendwende: in den Verlautbarungen und Polizeiberichten der Polizei in Nordrhein-Westfalen soll künftig die Nationalität von Tatverdächtigen grundsätzlich mitgenannt werden. Das Düsseldorfer Innenministerium bestätigte, daß der Medienerlaß für die Polizei dahingehend überarbeitet werde. Prinzipiell soll die Anweisung für alle Delikte gelten, bei denen der Tatverdächtige zweifelsfrei identifiziert sei. Nur in Ausnahmefällen – etwa wenn die Staatsanwaltschaft gewichtige Gründe gegen eine Nennung der Nationalität in den Informationen geltend macht – soll darauf verzichtet werden.
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Die Neuregelung solle Transparenz schaffen, erläuterte das Ministerium. „Zudem will die Polizei NRW Spekulationen vorgreifen sowie dem Vorwurf, etwas verschweigen zu wollen, entgegentreten.“
Der Kurswechsel in der Kommunikationspolitik der NRW-Polizei ist bemerkenswert, weil man sich auch im größten deutschen Flächenbundesland bisher strikt am Kodex des Deutschen Presserats orientiert. Diesem zufolge sollte über die Nationalität oder Herkunft von Tätern oder Tatverdächtigen nur informiert werden, wenn ein „berechtigtes Interesse“ der Öffentlichkeit vorliegt. Dahinter steht das politisch korrekte Bemühen, die oftmals weit überproportional häufige Beteiligung nichtdeutscher Täter am Kriminalitätsgeschehen möglichst aus der Berichterstattung auszublenden.
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Aber offenbar erscheint dem NRW-Innenministerium diese Praxis nicht länger gangbar. Denn: inzwischen gebe es bei Straftaten immer häufiger journalistische Nachfragen zur Nationalität, mußte ein Sprecher zugeben. Eine Neufassung des Erlasses erscheine notwendig.
Seit Jahren wird trotz diverser Zensur- und Gängelungsversuche eine breite gesellschaftliche Debatte darüber geführt, inwieweit mit der Massenzuwanderung auch Kriminalität ins Land kommt und welche Gruppen in welchen Deliktbereichen überrepräsentiert sind. So erkundigt sich etwa die AfD in ihren parlamentarischen Anfragen regelmäßig nach den Vornamen von Tätern, um darüber mehr zu erfahren. Mit Erfolg, wie man sieht: in NRW ist die Polizei der Hinhaltetaktik jetzt müde und scheint bereit, mit der Realität künftig offensiver umzugehen. (rk)
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Deutschland ist ein Föderalstaat, Frankreich hingegen ist ein Zentralstaat. Das eine wie das andere kann Vorteile, aber auch Nachteile haben. Für Deutschland ist es bei der „Neuregelung der Transparenz“ ein Nachteil, daß selbige nur für NRW gilt. Im
Falle von Frankreich würde eine solche Regelung für das gesamte Staatsgebiet
gelten. Wieso gilt die neue Transparenz-Regelung – trotz der Verzerrungen durch „Paß-Deutsche“ – nur für NRW, nicht aber für das gesamte Bundesgebiet?
Millionen Nichtdeutsche Asylforderer haben bereits den BRD-Paß erhalten und werden daher in der Kriminalstatistik als „Deutsche“ geführt. Das verzerrt natürlich die Befunde, die ansonsten ziemlich eindeutig sind.
In der schweizerischen Kriminalstatistik wurden noch vor wenigen Jahren Kriminalitätsindizes für Ausländer errechnet. Der Indexwert für einheimische Schweizer wurde auf 1 gesetzt. Nigerianer führten die Liste mit einem Indexwert von 20,8 an. D. h. sie waren fast 21 mal krimineller als die Schweizer. Von den Europäern am kriminellsten waren Albaner, deren Indexwert lag um 10 herum. Die am wenigsten kriminelle Nation waren die Deutschen mit einem Indexwert von 0,7, d.h. sie waren sogar weniger kriminell als die einheimischen Schweizer. Da solche Erhebungen zwischenzeitlich politisch inkorrekt wurden, werden sie nicht mehr publiziert.
Die Kriminalitätsstatistiken müssen mit den Begriff „Passdeutsche“ oder „eingebürgert“ erweitert werden, sonst haben sie keine Aussagekraft.
Oft ein Schluss-Satz in deutschen Märchen: „Wer´s glaubt, zahlt ´nen Taler.“