OVG Chemnitz bestätigt: Abgeschobener Marokkaner muß nicht zurückgeholt werden

31. Juli 2024
OVG Chemnitz bestätigt: Abgeschobener Marokkaner muß nicht zurückgeholt werden
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Chemnitz. Immer wieder versuchen renitente Abschiebekandidaten oder findige Asylanwälte, rechtmäßige Abschiebungen im letzten Augenblick zu verhindern. Auch in Chemnitz wurde dies kürzlich versucht (wir berichteten). Doch in diesem Fall blieben die Beamten standhaft und zogen die Abschiebung eines Marokkaners durch. Und: die Justiz bestätigte die Rechtmäßigkeit des Vorgehens nun nachträglich.

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Der Marokkaner hatte sich seit Jahren ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten. Das Chemnitzer Verwaltungsgericht versuchte die fällige Abschiebung im letzten Augenblick zu verhindern. Doch die Beamten ließen sich dadurch nicht irritieren und verfrachteten den Abschiebekandidaten ins Flugzeug, das ihn auf direktem Weg in sein Heimatland zurückbeförderte.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied: alles korrekt. Die Richter wiesen nicht nur die Aussetzung der Abschiebung, die das Verwaltungsgericht zunächst verfügt hatte, zurück, sondern entschieden auch, daß die Stadt Chemnitz den Abgeschobenen mitnichten wieder zurück nach Deutschland holen muß. Selbst seine Ehe mit einer deutschen Staatsbürgerin ließ das OVG nicht als Abschiebehindernis gelten. (rk)

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