Chemnitz. Traurig, wenn man über erfolgreiche Abschiebungen Illegaler aus Deutschland eigens berichten muß. Denn viel zu häufig werden „Rückführungen“ durch die Asyllobby, renitente Asylanten oder handgreifliche Demonstranten sabotiert. Viel zu selten setzen sich die Behörden durch.
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In Chemnitz klappte es dieser Tage einmal. Ein Marokkaner, der sich seit Jahren ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhält, sollte am letzten Donnerstag endlich abgeschoben werden. Eine findige Rechtsanwältin versuchte, die Abschiebung beim Verwaltungsgericht so lange auszusetzen, bis der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis genehmigt würde. Doch Rechtsamt und Landesdirektion blieben standhaft und teilten der Anwältin mit, daß man den Beschluß des VG Chemnitz für fehlerhaft halte. Die Sachbearbeiterin des Rechtsamtes stellte darüber hinaus klar, daß der Marokkaner ohnehin keine Aussicht auf einen Aufenthaltstitel habe – die Abschiebung könne demnach vollzogen werden.
So geschah es dann auch. Zwar erwirkte das Chemnitzer Verwaltungsgericht zuguterletzt noch eine Rückführung des Marokkaners zurück nach Deutschland. Doch diese steht in den Sternen. Ein Grund zum Feiern ist der Fall gleichwohl nicht. Denn mindestens 350.000 Illegale – offiziell: „vollziehbar Ausreisepflichtige“ – halten sich derzeit in Deutschland auf. Ein einziger wurde letzte Woche abgeschoben. (rk)
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