Berlin/Erfurt. Knapp zwei Monate vor den Landtagswahlen in drei mitteldeutschen Bundesländern bereitet sich die „Ampel“-Regierung offenbar auf den Showdown mit der größten deutschen Oppositionspartei, der AfD, vor. Diese ist – laut Umfragen und ausweislich ihrer Ergebnisse bei den Kommunalwahlen im Juni – im Osten mittlerweile stärkste politische Kraft. Den etablierten Parteien drohen drastische Verluste, der AfD winken erhebliche Machtzuwächse.
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Das „Ampel“-Kartell trifft deshalb offenbar Vorkehrungen, noch rechtzeitig die Notbremse zu ziehen – und die AfD erforderlichenfalls auszubremsen. Darauf deutet ein aktueller Bericht des Thüringer Landesverfassungsschutzes hin, in dem die AfD nunmehr als „kämpferisch-aggressiv“ eingestuft wird. Das ist bedeutsam, denn die Etikettierung als „kämpferisch-aggressiv“ gilt unter Experten mittlerweile als Indiz für ein bevorstehendes Verbotsverfahren. Mit seiner angeblich „kämpferisch-aggressiven“ Haltung gegen Institutionen und Personal der Bundesrepublik begründete Bundesinnenministerin Faeser (SPD) jüngst auch ihre Verbotsverfügung gegen das „Compact“-Magazin. Auch im zweiten Verbotsverfahren gegen die NPD spielte deren Apostrophierung als „kämpferisch-aggressiv“ eine wichtige Rolle.
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Nun wird das Totschlaginstrumentarium offenbar auch gegen die AfD in Stellung gebracht – zunächst gegen den als besonders „gefährlich“ geltenden Thüringer Landesverband unter Björn Höcke. Wie der Blick auf das „Compact“-Verbot nahelegt, ebnet der Verfassungsschutz mit dieser Einordnung den Weg für ein Partei-Verbotsverfahren, wie es zuletzt gegen die NPD geführt wurde.
Schon jetzt wird der Thüringer AfD-Landesverband von den Schlapphüten als „gesichert rechtsextremistisch“ geführt und darf damit mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet werden. Damit darüber hinaus auch das Merkmal „kämpferisch-aggressiv“ erfüllt ist, müßte der Nachweis geführt werden, daß die Partei gewalttätig gegen die verfassungsmäßige Ordnung, ihre Institutionen oder ihre Vertreter vorgeht.
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In der „Compact“-Verbotsverfügung reichte dafür eine aggressive Aussage des Hausmeisters im Verlag. Ob das Verbot vor Gericht Bestand hat, steht auf einem anderen Blatt. Würde ein Verbotsverfahren gegen den Thüringer AfD-Landesverband noch vor der Wahl im September auf den Weg gebracht, verschwände die größte Oppositionspartei damit aber zunächst einmal vom Wahlzettel. (rk)
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Da wäre es einmal interessant, den Verfassungsschutz auf die Korruption, die Schiebergeschäfte und die Betrügereien der Alt-Etablierten Parteien anzusetzen und geheimdienstlich aufzudecken. Also Dinge, die wirklich schwersten Schaden beim einzelnen Bürger und beim Gesamtwohl anrichten. Da dürfte aber keine der Parteien, also weder der „Ampel“ noch Schwarz-Finster-Ganzdunkel aus irgendwelchen Verbotsverfahren herauskommen.
Je näher die Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg rücken, desto perfider werden die Verunglimpfungen gegenüber der rechtsbürgerlichen AfD, die in Mitteldeutschland – ganz zum Schrecken der dortigen Altparteien – mittlerweile stärkste politische Kraft ist. In Thüringen hat der Landesverfassungsschutz – möglicherweise auf eindringliche Bitte der etablierten Parteien – den Thüringer AfD-Landesverband als „kämpferisch-aggressiv“ eingestuft – letztlich mit dem Ziel, daß die AfD auf den Stimmzetteln nicht mehr erscheint. Klar, wenn die AfD nicht mehr draufsteht, können die der AfD zugeneigten Bürger sie auch nicht mehr wählen!
Für mich jedenfalls ist es offensichtlich, daß in Thüringen der Landesverfassungsschutz und das Altparteien-Kartell die Totengräber demokratischer Fairness sind!
Kämpferisch-aggressiv? Was soll das denn heißen? Jeder gute Straßenverkäufer ist kämpferisch und geht auch aggressiv vor. Nur kämpferisch heißt eben nicht, daß da einer wortwörtlich Schläge verteilt und aggressiv heißt eben auch nicht, daß da einer gewalttätig ist. Dieser vermeintliche Vorwurf von „kämpferisch aggressiv“ lebt von Zusammenspiel seiner Unbestimmtheit: Einerseits erzeugt der Begriff die beschriebenen Assoziationen, andererseits enthält er aber eben auch genauso die übertragene Bedeutung. Wunderschöner Wischiwaschi-Begriff. Wie weiland in der Zone „Staatsfeindliche Hetze“. Jeder intepretiert da hinein, was er aus ihm heraushören will.
All die anderen sog. Vorwürfe sind doch nur heiße Luft: „ist geeignet, könnte dazu dienen, führt vermutlich,… usw. Was soll der Stuss? Unser Strafrechtskatalog führt Straftatbestände an und nicht Straftatmöglichkeiten. Auf deutsch: Bankraub ist erst strafbar wenn er ausgeführt wurde und nicht schon, wenn man über ihn nachdenkt. Daß das unsere sog. Experten nicht sofort bgreifen, schmerzt. Wenn´s danach geht, müßte ein AfD-Verbot unmöglich sein. Aber unsere eingenordete Richterschaft ist ja wohl nur noch dem Namen nach unabhangig.
Es wird das gemacht, was Black Rock und Soros wollen und wozu die Gehirnmasse der linken Guerilla in den Deutschen Amtsstuben reicht.