„Compact“ wehrt sich gegen Faeser: Jürgen Elsässer stellt Strafanzeige

25. Juli 2024
„Compact“ wehrt sich gegen Faeser: Jürgen Elsässer stellt Strafanzeige
National
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Foto: Symbolbild

Berlin/Falkensee. Im Streit um das von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) verfügte Verbot des Monatsmagazins „Compact“ ist der betroffene Herausgeber Jürgen Elsässer nun zum Gegenangriff übergegangen. Er hat am Freitag Strafanzeige gegen Unbekannt wegen „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ gestellt. Grund dafür ist die Annahme, daß Medien schon vorab von den geplanten Hausdurchsuchungen durch mehrere hundert Beamte in mehreren Bundesländern informiert worden waren – als die Aktion am frühen Dienstagmorgen anlief, hatten sich bereits Fotografen an mehreren Schauplätzen eingefunden, unter anderem vor Elsässers Wohnaus im brandenburgischen Falkensee.

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Unterdessen formiert sich im Vorfeld des Magazins eine breite Unterstützerfront. So kritisierte etwa der Spitzenkandidat der Brandenburger AfD, Hans-Christoph Berndt, das von der Bundesinnenministerin angestrebte Verbot mit den Worten: „Wir stehen zu ´Compact´, wir stehen zu Jürgen Elsässer, und wir sagen ihm: wenn es eine Gerechtigkeit in diesem Land gibt, dann werden Faeser, Woidke und Stübgen verschwinden, aber ´Compact´ wird zurückkehren.“ Es sei eine „Schande für Brandenburg“, daß sich der Landesverfassungsschutz und damit auch Innenminister Michael Stübgen und Ministerpräsident Dietmar Woidke an der Aktion beteiligt hätten.

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Auch der Landesvorsitzende der AfD, der Bundestagsabgeordnete René Springer, erklärte beim Wahlkampfauftakt für die Landtagswahlen im September: „Mit dem Verbot hat die Bundesregierung die Meinungs- und Pressefreiheit willkürlich mit Füßen getreten.“ Die Bundesregierung habe Angst vor berechtigter Kritik und Machtverlust, sagte Springer. „Diese Regierung haßt die Meinungsfreiheit, sie haßt die Demokratie.“

Tatsächlich leistet das „Compact“-Magazin wichtige Vorfeldarbeit für die AfD, weshalb man den Verbotsversuch des Bundesinnenministeriums in der Partei auch als Angriff auf die eigenen Wahlchancen sieht. Im September werden in Sachsen, Thüringen und Brandenburg die Landtage neu gewählt. In allen mitteldeutschen Bundesländern ist die AfD mittlerweile stärkste politische Kraft.

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Der Verbotsanlauf wird aber nicht nur aus dem eigenen politischen Umfeld, sondern auch von Juristen kritisiert. Das Bundesinnenministerium hatte das Verbot mit einem Verstoß gegen das Vereinsrecht begründet. Die „Compact“-Redaktion widerspricht dieser Argumentation aber vehement – man sei kein Verein, sondern eine Firma. Rechtsexperten halten das Konstrukt des Bundesinnenministeriums denn auch für gewagt und anfechtbar.

Auch inhaltlich steht das Verbot auf wackeligen Füßen. Bei der Redaktion weist man zurecht darauf hin, daß es in vielen Jahren der Verlagstätigkeit keinerlei Verfahren wegen eventuell strafbarer Inhalte des Magazins gegeben habe. Allerdings kündigten Bundesinnenministerin Faeser und Familienministerin Paus (Grüne) bereits vor geraumer Zeit an, künftig verstärkt auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gegen unerwünschte Meinungsäußerungen vorgehen zu wollen. Es gilt als sicher, daß Herausgeber Jürgen Elsässer das Verbot nicht akzeptieren wird und den juristischen Kampf dagegen erforderlichenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht tragen wird. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Piepel sagt:

    Bis COMPACT mal aus dem Quark kommt, ist das Thema ohnehin Makulatur. Und eine Anzeige gegen die Regierung, weil sie die Journaille für Propaganda einspannt? Komm schon… 🙄

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