Berlin. Der Comedy-Autor und Mitarbeiter von Jan Böhmermann, Sebastian Hotz, äußerte sich am Sonntag auf X zynisch über das mißglückte Attentat auf Donald Trump. „Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben“, höhnte er dort unter anderem. Der RBB, wo Hotz als Radio-Moderator tätig ist, distanzierte sich nun von diesen Aussagen. Sie seien „menschenverachtend“ und widersprächen den Werten des RBB, sagte ein Sprecher gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd).
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Am Dienstag teilte der Sender außerdem mit, daß die Zusammenarbeit mit „El Hotzo“, wie sich Hotz in den sozialen Netzwerken nennt, beendet würde. „Seine Äußerungen dort sind mit den Werten, für die der RBB einsteht, nicht vereinbar. Wir beenden daher die Zusammenarbeit ab sofort bis auf weiteres und haben den Autor entsprechend unterrichtet“, ließ RBB-Programmdirektorin Katrin Günther wissen.
Es gab noch weitere Kritik. Der frühere Leiter des ARD-Hauptstadtstudios, Ulrich Deppendorf, etwa schrieb auf X: „Der sogenannte rbb Moderator El Hotzo hat nach dieser Äußerung über das Attentat auf Trump im ÖRR nichts mehr zu suchen.“
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Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) legte gar eine strafrechtliche Verfolgung nahe: „Ich gehe davon aus, daß die Staatsanwaltschaft sich mit diesem Tweet beschäftigen wird“, schrieb Kubicki, der selbst Rechtsanwalt ist: „Die öffentliche Billigung von schweren Straftaten ist gemäß Paragraf 140 StGB selbst strafbar.“ (rk)
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nach aussen hin soll er entlassen sein, ich bin mir aber sicher im Hintergrund darf dieser Hetzer normal weiter machen und wird auch weiter bezahlt.
Der sprach doch nur das aus, wofür dieser ganze links-grüne Propagandaappart steht.
Die Entfernung eines „El Hetzo“ oder wie der sich nannte, war aber nur ein Schachzug des RBB. Denn er hat nur das zum Ausdruck gebracht, was im Grunde alle „Volkserzieher“ bei den Massenmedien denken. Und für ihre „Werte“ dürfen sie weiterhin ihren „politisch korrekten“ Vorpredigern folgen, zu mehr reicht es bei denen eh nicht.
„Die öffentliche Billigung von schweren Straftaten ist gemäß Paragraf 140 StGB selbst strafbar.“ (rk)
Die Enteignung von Elsässer und seiner Frau sind auch eine schwere Straftat wie es sie seit 1932 kaum mehr gab und wird vom gesamten Bundestag gebilligt. Darum müßte die Immunität aller Abgeordneten der Altparteien aufgehoben und gegen sie ermittelt werden.