Eritreer liefern sich Straßenschlachten: Kein Grund für die Abschiebung

20. Juli 2024
Eritreer liefern sich Straßenschlachten: Kein Grund für die Abschiebung
International
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Foto: Symbolbild

Bern. Auch in der Schweiz wird die geltende Asylgesetzgebung zunehmend aufgeweicht. Gerichtsentscheide werden immer häufiger ausgehöhlt, indem sie nicht vollstreckt werden.

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So hatten sich Gruppen von Eritreern im letzten September in mehreren Schweizer Ortschaften ausufernde Straßenschlachten geliefert. Die Auseinandersetzungen, bei denen es um innenpolitische Konflikte im Heimatland ging, endeten blutig und schockierten die ganze Schweiz. Mehreren Eritreern wurde daraufhin der Asylstatus aberkannt. Doch ernstzunehmende Konsequenzen müssen die Krawallmacher nicht befürchten.

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Überhaupt halten sich Aberkennungsverfahren trotz gesetzeswidriger Taten und steigender Kriminalität bei Migranten in der Schweiz in Grenzen. Zwischen 2019 und 2023 wurde in 924 Fällen der Asylstatus widerrufen. In 515 Fällen, weil der „Flüchtling“ beim Heimaturlaub erwischt wurde. Außerdem verloren 40 Asylbewerber ihren Aufenthaltstitel, weil sie „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ darstellten.

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Doch exekutiert wird die Entscheidung nur selten. Laut dem Schweizer Statistikdienst sollen 62 Prozent der Ex-Asylanten immer noch in der Schweiz sein – nämlich 572 von 924. Darunter sind auch viele der Eritreer, die im letzten September randaliert haben. (mü)

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