Verbotsversuch gegen das „Compact“-Magazin: Faeser auf dünnem Eis

18. Juli 2024
Verbotsversuch gegen das „Compact“-Magazin: Faeser auf dünnem Eis
National
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Foto: Symbolbild

Falkensee/Brandenburg. Ein neuerlicher brutaler Schlag gegen die Meinungsfreiheit: am frühen Dienstagmorgen durchsuchte die Polizei mit einem massiven Aufgebot an mehreren Standorten in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt Räumlichkeiten des „Compact“-Magazins. Auch Chefredakteur Jürgen Elsässer wurde in seiner Wohnung im brandenburgischen Falkensee aus dem Bett geholt. Die Polizei beschlagnahmte Computer, Akten, aber auch Konten des Verlags und selbst Büromöbel. Gleichzeitig wurden rund ein Dutzend „Compact“-Accounts im Internet und bei sozialen Medien stillgelegt.

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Grund der Heimsuchung: eine Verbotsverfügung von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) gegen die „Compact Magazin GmbH“ sowie gegen die dem Magazin nahestehende Conspect Film GmbH. Das Magazin, das mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren monatlich als gewichtiger Akteur im rechten Spektrum gilt, wird bereits seit 2022 vom Verfassungsschutz beobachtet und als „gesichert rechtsextremistisch“ diffamiert; es wird beschuldigt, es trage „als multimediales Unternehmen demokratiefeindliche und menschenwürdewidrige Positionen in die Gesellschaft“. Es hetze „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie“, unterstellte Faeser am Dienstagmorgen in Berlin.

Rechtsgrundlage für den Verbotsanlauf ist dem Ministerium zufolge das Vereinsrecht – Faeser argumentiert, daß damit auch Unternehmen verboten werden könnten, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten. Allerdings steht diese Argumentation auf wackeligen Füßen. „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer widersprach in einer ersten Stellungnahme vehement der Gleichsetzung seines Verlags mit einem Verein und kündigte juristische Maßnahmen an.

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Auch der bekannte Presserechtler Joachim Steinhöfel bezweifelt, daß „das von der in Verfassungsfragen nicht immer sattelfesten Innenministerin Faeser“ verfügte Verbot Bestand haben wird, und verweist auf ein Zitat des Bundesverfassungsgerichts: „Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer ‚Vergiftung des geistigen Klimas‘ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewußtseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte.“

Das „Compact“-Verbot sei im übrigen ein beispielloser Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit: „Das Vorgehen der Innenministerin Nancy Faeser zeigt eine Gleichgültigkeit und Anmaßung gegenüber den verfassungsrechtlichen Grundrechten“, urteilt Steinhöfel. Wenn das Verbot von „Compact“ durch die Gerichte aufgehoben werde, müsse die Ministerin zurücktreten. Er sei „sehr, sehr optimistisch“, daß dies passiere.

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Auch die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) hält Faesers Verbotsversuch für riskant, weil er vor Gericht nicht Bestand haben könnte. Dann könnte der Versuch der Innenministerin, ein Exempel zu statuieren, nach hinten losgehen und Zweifel an der gebotenen Neutralität des Staates schüren. „Elsässer und seine Mitstreiter würden das als Freispruch interpretieren und könnten sich in der Öffentlichkeit als Kämpfer für die freie Rede inszenieren. Der Staat hätte den Schaden“, schreibt das Schweizer Blatt.

Besonders absurd: in seiner Verbotsverfügung hat das Faeser-Ministerium sogar Verlags-Embleme wie den „Compact“-Schriftzug schnurstracks zu „verbotenen Kennzeichen“ erklärt – bislang fallen darunter in Deutschland nur NS-Symbole und beispielsweise die Kennzeichen verbotener islamistischer Organisationen. Auch eventuelle Ersatzorganisationen für die „Compact Magazin GmbH“ werden in der Verbotsverfügung vorsorglich gleich mitverboten.

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Im Vorfeld der wichtigen Landtagswahlen in mehreren mitteldeutschen Bundesländern muß Faesers Verbotsversuch auch als Angriff auf die AfD interpretiert werden, für die „Compact“ wichtige Vorfeldarbeit leistet. So wurde im Zuge des Verbots auch das bevorstehende Sommerfest in Sachsen-Anhalt verboten. Unter dem Strich freilich könnte das allzu durchsichtige Manöver der AfD am Ende sogar in die Hände spielen. Auch Bundessprecher Tino Chrupalla und Parteivorsitzende Alice Weidel sahen darin in einer ersten Stellungnahme einen „schweren Schlag gegen die Pressefreiheit“ und riefen zur Solidarität auf. (rk)

Bildquelle: Wikimedia/Olaf Kosinsky/CC BY-SA 3.0 de

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2 Kommentare

  1. Gelbspötter sagt:

    Man muss bei der Bewertung dieses letzten Ereignisses auch die Vorgeschichte berücksichtigen: Die Steigerung der Repression über Stopp des Verkaufs (durch willfährige Zeitungs-Vertreiber und auch kleine -Händler), Kontenkündigung. Gerade letztere Massnahme ,die auch gegen AfD-Funktionäre angewendet wurde, zielt darauf ab, Menschen zum „zivilen Tod“ zu verteilen. In der Corona-Zeit mit ihren Bewegungs- und Einkaufsbeschränkungen hätten einige Hassverbreiter nachweislich sogar gerne den physischen Exitus der „Impfverweigerer“ in Kauf genommen. Genau diese Sorte Mensch heult ja jetzt wohlfeil auch in dem Chor für „Pressefreiheit“ mit. Ich hoffe, dass auch viele andere Leser – so wie ich – noch nicht unter Gedächtnisschwund leiden.

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