Die Prioritäten der Polizei: 368 Einsätze wegen „Toujours l´amour“

13. Juli 2024
Die Prioritäten der Polizei: 368 Einsätze wegen „Toujours l´amour“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Wiesbaden. Der deutsche Sommerhit 2024 gefällt den politisch Korrekten nicht. Denn es handelt sich um Gigi D´Agostinos Partyhit „Toujours l´amour“, der seit den Pfingstvorfällen auf Sylt als „ausländerfeindlich“ gilt. Jugendliche Partygäste hatten den Hit mit einem anderen Text unterlegt – und weil dieser offenbar immer mehr Deutschen aus der Seele spricht, verbreitete sich „Toujours l´amour“ in den letzten Monaten wie ein Lauffeuer auf Partys, Konzerten und privaten Feiern.

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Die Polizei hat deshalb alle Hände voll zu tun. Immer wieder wird sie von Moralwächtern und Denunzianten alarmiert, die in der Nachbarschaft oder auf Festen das verfängliche Lied zu hören glauben. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hat eine Zahl dazu: sage und schreibe 368 mal ist die Polizei deutschlandweit bis Juni 2024 wegen „Toujours l´amour“ gerufen worden.

Von den Landeskriminalämtern (LKA) wurden dabei sowohl Vorfälle auf öffentlichen Volksfesten und in Diskotheken erfaßt als auch auf privaten Feiern und mehrfach an Schulen. Die Auswertung berücksichtigt mit Ausnahme von Bayern und Sachsen alle Bundesländer – in diesen zwei Ländern konnten keine Angaben gemacht werden, berichtet das RND. Die meisten Fälle wurden aus Nordrhein-Westfalen gemeldet. Hier wurde die Polizei 96 mal gerufen, weil beim Abspielen des Liedes anbgeblich verfassungsfeindliche oder ausländerfeindliche Äußerungen gemacht wurden.

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Dem Bericht zufolge erfassen die verantwortlichen Stellen die Fälle sehr unterschiedlich. Einzelne Länder teilten demnach sehr detailliert mit, wie viele Vorkommnisse bekannt sind und was genau geschah. Andere hätten nur eine Summe der Vorfälle herausgegeben.

Wie das RND weiter berichtet, betont die Berliner Polizei, das Lied an sich stelle keine Straftat dar. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Neuruppin in Brandenburg ist selbst die „umstrittene“ Parole nicht per se strafbar. (rk)

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3 Kommentare

  1. Kaffeeschlürfer sagt:

    Die Freiheit und Unabhängigkeit werden doch gar nicht eingeschränkt, nur das schlechte Benehmen. 😉

  2. Mark sagt:

    Es ist auch nicht strafbar. Aber dafür kommen wenigstens Denunzianten auf ihre Rechnung. Gelungene Gehirnwäsche frisst Freiheit und Unabhängigkeit. Aber die Moral haben sie immerhin auf ihrer Seite – so hat man es ihnen jedenfalls erzählt…

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