Damit er beim CSD sprechen darf: Der Berliner OB läßt sich von der LGBT-Lobby erpressen

12. Juli 2024
Damit er beim CSD sprechen darf: Der Berliner OB läßt sich von der LGBT-Lobby erpressen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. In der bayerischen Landeshauptstadt München heulte sich auch dieses Jahr die CSU-Fraktion im Stadtrat darüber aus, daß sie auf dem diesjährigen Christopher-Street-Day, der Zentralveranstaltung der Schwulen- und Lesbenszene, unerwünscht sei. Dasselbe jetzt in Berlin. Auch dort beschwert sich CDU-Bürgermeister Kai Wegner bitterlich, daß er – nach augenblicklichem Stand der Dinge – nicht die Eröffnungsrede halten darf.

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Wegner wird von den CSD-Veranstaltern geradezu erpreßt. Über seine Rede soll bis zum 14. Juli entschieden werden – aber bis dahin soll der OB eine Reihe von Forderungen erfüllen. So wird von ihm gefordert, er solle schnellstmöglich eine Bundesrats- und Kommunikationsinitiative auf den Weg bringen, um den Druck in der eigenen Partei zu erhöhen. Weiters soll Wegner gezielte Maßnahmen und Prävention gegen „Haßkriminalität“ sowie eine ausreichende Finanzierung dieser Maßnahmen verbürgen. Und: das Berliner Lehrerpersonal soll verpflichtend zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt geschult werden. Für „queere“ Menschen soll außerdem eine sichere und diskriminierungsfreie Sportinfrastruktur geschaffen werden – und: bei der Vergabe von Fördermitteln durch das Land Berlin sollen künftig mindestens 15 Prozent aller geförderten Filmprojekte die „queere“ Community berücksichtigen.

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Wegner selbst streitet ab, daß er von den CSD-Veranstaltern „erpreßt“ wird. Gravierender ist freilich, daß deren Forderungen juristisch äußerst problematisch sind, wie der Jurist Udo Vetter auf X darlegte. Denn Artikel 3 des Grundgesetzes lege bereits hinreichend fest, daß niemand „wegen seines Geschlechts“ benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Auch die „geschlechtliche Identität“ – egal, welche – werde bereits durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Artikels 2 GG geschützt. „Somit kann keiner – ernsthaft – behaupten, der Schutz der ‚geschlechtlichen Identität‘ sei derzeit nicht gewährleistet“, so Vetter. Eine Grundgesetzänderung zu den Forderungen des CSD wäre „reine, überflüssige Kosmetik“. (rk)

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