Polit-Prozeß: Höcke erneut zu hoher Geldstrafe verurteilt

3. Juli 2024
Polit-Prozeß: Höcke erneut zu hoher Geldstrafe verurteilt
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Halle. Nächste Runde einer Prozeßfarce: wegen seiner Äußerung „Alles für Deutschland“ sollte der Thüringer AfD-Fraktions- und Parteichef Björn Höcke im laufenden zweiten Strafverfahren vor dem Landgericht Halle nun sogar zu einem zweijährigen Ämterverbot verurteilt werden. Das jedenfalls forderte die Staatsanwaltschaft, außerdem eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe.

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Beobachter fühlten sich an einen stalinistischen Schauprozeß erinnert: am dritten Verhandlungstag am Montag wurden gleich zu Beginn alle Beweisanträge der Verteidiger vom Gericht abgelehnt.

Auch Höcke selbst bezeichnete das Verfahren als „Farce“ – er erwarte einen weiteren Schuldspruch gegen seine Person, sagte er. Dieser kam prompt: der Thüringer AfD-Chef wurde erneut wegen „der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ für schuldig erklärt. Bei der Gesamtgeldstrafe von insgesamt 16.900 Euro bleibt es.

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Höcke war von derselben Strafkammer bereits Mitte Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er in einer Rede in Merseburg die Losung „Alles für Deutschland“ benutzt hatte. Rechtskräftig ist diese Entscheidung noch nicht. Im zweiten Prozeß ging es um die Verwendung des Ausspruchs bei einer anderen AfD-Veranstaltung, diesmal in Gera – wobei Höcke die umstrittenen drei Worte hier nicht komplett selbst ausgesprochen hatte, sondern für das Wort „Deutschland“ das Publikum animiert haben soll. Auch dieses Verfahren geht aller Voraussicht nach in die nächste Instanz. (rk)

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