Berlin. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch bleibt sich treu: sie soll sich „herabwürdigend und respektlos“ über die grüne Trans-Abgeordnete Tessa Ganserer geäußert haben und kassierte deshalb jetzt von Bundestagspräsidentin Karin Göring-Eckardt (Grüne) ein Ordnungsgeld.
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Die AfD-Politikerin hatte Ganserer erneut bei seinem/ihren früheren männlichen Namen genannt, was spätestens zum 1. November, wenn das neue „Selbstbestimmungsgesetz“ in Kraft tritt, strafbewehrt sein wird. Beatrix von Storch will es sich aber nicht nehmen lassen, die Dinge beim Namen zu nennen.
Sie reagierte deshalb auf den Vorwurf der Bundestagspräsidentin mit einer Klarstellung auf X und schrieb: „Keine Herabwürdigung. Keine Respektlosigkeit. Keine Würdeverletzung.“ Dazu teilte sie einen Ausschnitt aus dem Plenarprotokoll, in dem sie Ganserer beim früheren Geburtsnamen nannte. Ein Land, in dem sie den Namen nicht nennen dürfe, sei nicht mehr freiheitlich, schrieb von Storch weiter. „Und ein Parlament, das so eine Banalität bestraft, genügt einfachsten rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr.“
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Der Fall Ganserer beschäftigt die AfD-Politikerin schon seit längerem. So erklärte sie etwa in einer Rede, die auch in den sozialen Netzwerken rege Verbreitung fand, Ganserer sei „biologisch ein Mann“, aber sie habe „den Mann noch nie auf dem Damenklo im Bundestag getroffen“.
Normalerweise verhängt das Bundestagspräsidium bei Zwischenrufen lediglich Ordnungsrufe. Im Fall der AfD-Frontfrau Beatrix von Storch machte Bundestagspräsidentin Göring-Eckardt aber geltend, daß die AfD-Politikerin bereits mehrfach ermahnt worden sei und Ordnungsrufe erhalten habe. „Sie hat damit bewußt und in einem nicht nur geringfügigen Maße gegen die parlamentarische Ordnung und Würde verstoßen.“ Im Wiederholungsfall können bis zu 2.000 Euro Strafe verhängt werden. (rk)
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