„Einrichtungsbezogene“ Impflicht: Deutsche Gerichte praktizieren immer noch Corona-Unrecht

27. Juni 2024
„Einrichtungsbezogene“ Impflicht: Deutsche Gerichte praktizieren immer noch Corona-Unrecht
National
0
Foto: Symbolbild

Erfurt. Das Corona-Unrecht geht weiter – und das, obwohl spätestens die entschwärzten RKI-Protokolle keinen Zweifel mehr daran lassen, daß so gut wie alle während der „Pandemie“ verhängten Maßnahmen überflüssig, schädlich und rein politisch motiviert waren. Nichtsdestotrotz ziehen deutsche Gerichte das Corona-Unrecht weiter stur durch.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Der Starrsinn ist umso befremdlicher, als es sich beim Bundesarbeitsgericht um ein deutsches Höchstgericht handelt. Dieses hat jetzt in zwei Fällen entschieden, daß Pfleger, die während der sogenannten „einrichtungsbezogenen“ Impfpflicht wegen Nicht-Impfung vom Dienst suspendiert wurden, damit zurecht diskriminiert wurden und im nachhinein keinen Anspruch auf Gehaltsnachzahlungen oder Urlaub haben.

Im einen Fall ging es um eine Altenpflegerin aus Südbaden. Sie sollte im Rahmen der „einrichtungsbezogenen“ Impfpflicht bis zum 16. März 2022 eine Corona-Impfung, eine Immunität durch Genesung oder eine Impfunverträglichkeit nachweisen. Als sie dem nicht nachkam, setzte ihr Arbeitgeber sie auf die Straße und zahlte auch keinen Lohn mehr. Für das Bundesarbeitsgericht war das rechtens – auch mit Blick auf die inzwischen bekanntgewordenen Fakten und Hintergründe der damaligen Schikanen.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Lediglich die damals erteilte Abmahnung muß die Pflegeeinrichtung wieder aus der Personalakte entfernen.

In einem anderen Fall – an einem Seniorenheim in Nordrhein-Westfalen – führte die „Freistellung“ einer Mitarbeiterin zu einem verringerten Urlaubsanspruch. Auch das war rechtens, befand das BAG. (rk)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert