„L´amour toujours“: Nicht strafbar – aber die Polizei ermittelt und setzt auf Denunzianten

25. Juni 2024
„L´amour toujours“: Nicht strafbar – aber die Polizei ermittelt und setzt auf Denunzianten
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Potsdam. Das sind die Prioritäten der deutschen Polizei: wegen angeblich „ausländerfeindlicher“ Gesänge zu Gigi D’Agostinos Partyhit „L’amour toujours“ ermittelt das Landeskriminalamt Brandenburg derzeit in zahlreichen Fällen wegen Volksverhetzung. Dabei stuft die Staatsanwaltschaft weder das Lied noch den unterstellten Text derzeit als strafbar ein.

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Nichtsdestotrotz sammelte das LKA seit dem bekannten Sylt-Vorfall an Pfingsten Material zu über 30 Fällen, in denen die Zeilen „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen worden sein sollen.

Das Sylt-Video verbreitete sich in den letzten Wochen schnell in den sozialen Medien. In der Folge kam es deutschlandweit zu zahlreichen ähnlichen Vorfällen. Die Polizei schritt in vielen Fällen ein. So kontrollierten Beamte in Magdeburg die zwei Insassen eines Autos, nachdem eine Passantin angegeben hatte, ausländerfeindliche Gesänge vernommen zu haben. In Mönchengladbach löste die Polizei eine Geburtstagsfeier in einem Kleingarten auf, nachdem eine Anwohnerin auch hier gemeint hatte, „Ausländer raus“-Gesänge gehört zu haben.

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Eine Polizeisprecherin in Potsdam bestätigte die Ermittlungen. In einzelnen Fällen könnten „strafbare“ Vergehen festgestellt und geahndet werden, hieß es zur Begründung. Um möglichst viele Fälle aufklären zu können, ruft das LKA die Bürger nun zur Mitwirkung auf, „so daß Personalien bekannt gemacht, Beweismittel erhoben und Ermittlungsverfahren eingeleitet werden können“, sagte die Sprecherin. (rk)

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