Muster ohne Wert: Das bayerische „Gender-Verbot“ verbietet überhaupt nichts

23. Juni 2024
Muster ohne Wert: Das bayerische „Gender-Verbot“ verbietet überhaupt nichts
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

München. Offiziell gilt im CSU-regierten Bayern seit dem 1. April ein Gender-Verbot für die Verwaltung. Wenn man genauer hinsieht, handelt es sich allerdings um einen Aprilscherz – denn richtig verboten wird im schwarzen Freistaat eigentlich nichts.

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Das förderte jetzt eine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten René Dierkes zutage. Er wollte von der Söder-Staatsregierung wissen, was denn infolge der zum 1. April geänderten Allgemeinen Geschäftsordnung nun tatsächlich verboten wird und wie das Verbot umgesetzt wird.

Die Antwort aus dem Innenministerium ist ernüchternd. Denn zum einen sollen künftig nur die ärgsten Auswüchse der sogenannten Gendersprache untersagt sein, also zum Beispiel Gender-Sternchen, Doppelpunkte und Binnen-Is. Aber: die vermeintlich gender-neutralen Partizipialadjektive wie „Lehrende“ und „Studierende“ bleiben weiter zulässig.

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Zum anderen gibt es bei Zuwiderhandlungen praktisch keinerlei Sanktionen. Dabei haben die großen rot-grünen Metropolen München, Nürnberg und Augsburg bereits offen angekündigt, daß sie die neue Geschäftsordnung nicht umsetzen werden. Die Söder-Regierung will sie außerhalb der eigenen Verwaltung ohnehin nur als „Empfehlung“ verstanden wissen.

„Das sogenannte ‚Gender-Verbot‘ wird also in Bayern quasi nicht bemerkbar sein“, kommentiert der AfD-Abgeordnete Dierkes. Auch eine Ahndung bei Zuwiderhandlung ist offenbar nicht vorgesehen. Dies käme auf den „konkreten Einzelfall“ an, erhielt Dierkes als Antwort aus dem Innenministerium: „Eine pauschale Betrachtungsweise ist dem Disziplinarrecht ebenso wie den daneben zur Verfügung stehenden niederschwelligen dienstlichen Maßnahmen fremd.“ Für Dierkes ist das vermeintliche Gender-Verbot in Bayern deshalb ein „zahnloser Tiger und kann als Freibrief aufgefaßt werden, munter weiter zu gendern“. (rk)

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