Weil sie die „falschen“ Konzerte besucht hat: Finanzbeamtin soll gekündigt werden

8. Juni 2024
Weil sie die „falschen“ Konzerte besucht hat: Finanzbeamtin soll gekündigt werden
National
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Foto: Symbolbild

Potsdam. Seitdem Bundesinnenministerin Faeser (SPD) mit ihrer Neufassung des Beamtenrechts die Beweislast umgekehrt hat, können Staatsdiener ohne viel Federlesens aus ihrem Dienstverhältnis entlassen werden. Ihr Dienstherr, der Staat, muß ihnen nur vorwerfen, einer „extremistischen“ Gesinnung – in aller Regel: einer „rechtsextremistischen“ – anzuhängen, und schon kann das Dienstverhältnis gekündigt werden. Früher mußte der Arbeitgeber Beweise dafür vorlegen, jetzt muß der Beschuldigte selbst nachweisen, daß die Anwürfe haltlos sind.

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In Brandenburg soll nun eine Beamtin im Finanzministerium Opfer der neuen Regelung werden. Ihr wird unterstellt, sie habe Kontakte zur rechten Szene unterhalten und „Rechtsrockkonzerte“ besucht.

Doch noch funktioniert der Rechtsstaat partiell: das Verwaltungsgericht Potsdam wies eine Klage des Ministeriums auf Entfernung aus dem Dienst ab. Aus seiner Sicht wurden keine nachvollziehbaren und ausreichenden Erkenntnisse vorgebracht, die den Verdacht auf ein „rechtsextremes“ Verhalten belegten. „Die Kammer konnte nicht feststellen, daß die Beamtin ein Dienstvergehen begangen hatte“, teilte ein Sprecher des Potsdamer Verwaltungsgerichts mit.

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Das Finanzministerium will sich mit diesem Bescheid offenbar nicht zufriedengeben und in die nächste Instanz gehen. Zunächst soll nun die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.

Die brandenburgische Landesregierung will künftig eine Art Gesinnungstest für Staatsdiener praktizieren. Vor dem Amtseid wird es für angehende Beamte eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz geben, ob die Anwärter womöglich mit Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgefallen sind. (rk)

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