Pistorius auf dem Rückzug: Die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr fällt

3. Juni 2024
Pistorius auf dem Rückzug: Die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr fällt
National
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Foto: Symbolbild

Berlin/Leipzig. Eine längst überfällige Entwicklung: während etwa in den USA Soldaten, die während der Corona-„Pandemie“ die Impfung verweigert und ihren Dienst quittiert hatten, inzwischen wieder rehabilitiert werden, hielt die Bundeswehr bislang weiterhin unverändert an der Impfpflicht fest. Offenbar ändert sich das jetzt.

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Am Mittwoch bestätigte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums, daß es anstelle einer Impfpflicht künftig nur noch eine „Empfehlung“ geben solle, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Zuvor hatte das Ministerium diese Information dem Bundesverwaltungsgericht zukommen lassen. Anwälte eines Klägers, der gegen die Impfpflicht vorgeht, verbreiteten die Nachricht am Dienstagabend als Erfolgsmeldung.

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Beim Wehrdienstsenat des Gerichts sollte es am Mittwoch und Donnerstag in einer Verhandlung darum gehen, daß die Covid-19-Impfung noch immer für Bundeswehrsoldaten verpflichtend ist. Der klagende Soldat hält die Beibehaltung der Pflicht unter den nunmehrigen Bedingungen für rechtswidrig. Er hatte sich bereits dagegen gewandt, daß Soldaten mit der Regelung die Impfung dulden müssen. Im Juli 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Impfpflicht aber noch bestätigt.

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Vorausgegangen ist der jüngsten Entwicklung eine neue Empfehlung des Wehrmedizinischen Beirats. Das Gremium, das den Verteidigungsminister in allen Fragen der Wehrmedizin berät, sprach sich demnach dafür aus, für die Covid-19-Impfung nur noch eine Empfehlung auszusprechen und die Duldungspflicht aufzuheben. Das Ministerium teilte dazu mit: Dieses Votum führe „nun zu einer Abkehr von der allgemeinen Duldungspflicht zu einem Wechsel der Impfstrategie hin zu einem freiwillligen Impfangebot“.

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Der Sinneswandel im Ministerium kommt sehr unverhofft:. Noch am 8. April hatte die Parlamentarische Staatssekretärin Siemtje Möller (SPD) erklärt, eine Aussage zur Aufhebung der Impfpflicht im laufenden Jahr sei nicht möglich. Sie teilte dem AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm auf dessen Anfrage mit, nach fachlicher Einschätzung sei die Aufrechterhaltung der Duldungspflicht auch weiterhin angezeigt.

Die Aufhebung könnte noch andere Folgen haben: so könnten von der Bundeswehr verhängte Dienstausübungsverbote für Soldaten fallen, die sich der Impfung verweigerten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar ein solches Verbot noch bestätigt und „die Gefahr einer negativen Beispielwirkung“ gesehen. (tw)

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2 Kommentare

  1. Gelbspötter sagt:

    Für den direkten Eintritt in den Ukraine-Krieg braucht man ja auch Reservisten als Kanonenfutter – ein fortbestehender C-Impfzwang wäre da ja kontraproduktiv …

  2. Weber E. sagt:

    Dieser Unfug und jetzt nachweisliche Körperverletzung der Soldaten muß SOFORT abgeschafft werden. Denn internationale Verbände; Forscher haben und hatten schon länger die Untauglichkeit dieser Impfung bestätigt und nachgewiesen. Das hleiche galt und gilt für diese hochgelobte FFP2 (Staubschutzmasken) die nachweislich keinen adequaten Schutz vor Ansteckung bringen.

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