Berlin. Rund um das Jubiläum zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes wurde in verschiedenen Wortmeldungen thematisiert, daß das Grundgesetz bis heute bekanntlich nur ein Provisorium und keine „normale“ Verfassung ist. So machte der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) jetzt in einem Interview der FAZ den Vorschlag, das Grundgesetz mittels Volksabstimmung nachträglich noch in eine deutsche Verfassung zu verwandeln. Damit könnten die Menschen in der ehemaligen DDR die „emotionale Fremdheit“ mit dem seinerzeit in Westdeutschland erarbeiteten Grundgesetz überwinden, sagte Ramelow.
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Nach seiner Einschätzung ist Deutschland als Nation reif dafür, als Staat mit einer Verfassung leben zu wollen und nicht mit einem Grundgesetz. „Wenn wir das beschließen, dann könnten wir mit Stolz auf die 75 Jahre schauen, aber würden auch die 34 Jahre Transformation und deutsche Einheit in den Blick nehmen“, sagte der Linken-Politiker.
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes seien visionär gewesen. „Sie haben gewollt, daß das Grundgesetz nach der Einheit mit einer solchen Volksabstimmung endet“, sagte Ramelow unter Verweis auf den Grundgesetzartikel 146.
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Einen anderen Akzent setzten zwei andere prominente ehemalige DDR-Bürger. So sagte der letzte DDR-Außenminister Markus Meckel (SPD), der heute Stiftungsratsvorsitzender der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ist, er halte es für einen Fehler, daß im Zuge der deutschen Vereinigung 1990 nicht auch Korrekturen am Grundgesetz vorgenommen wurden. Eine gemeinsame Verfassung würde die Vorläufigkeit des Grundgesetztes beenden, sagte auch er.
Die ehemalige Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, hatte sich zuvor ähnlich geäußert. Sie hätte es begrüßt, wenn es nach der Wiedervereinigung eine neue gemeinsame Verfassung gegeben hätte, sagte Birthler dem Inforadio des rbb. „Nicht weil ich das Grundgesetz kritisiere, sondern weil ich glaube, daß so ein verfassungsgebender Prozeß mit anschließender Abstimmung in der Bevölkerung auch so etwas wie die Konstituierung eines neuen vereinten Deutschlands gewesen wäre.“ (rk)
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Das GG wurde seit seines Bestehens schon häufiger geändert als es Paragraphen hat, bei
einer Völkerrechtlich gültigen Verfassung hätte man ja das Volk vorher fragen müssen. Aber daran ist die „Arroganz der Macht“ doch in keinster Weise interessiert. Also nur
Makulatur und Volksverdummung.