München/Brüssel. Die Taktik ist allzu durchsichtig: wenige Wochen vor der Europawahl soll die AfD als stärkste und einzige authentische deutsche Oppositionspartei durch eine Fülle von Negativnachrichten beim Wähler diskreditiert werden. In diesen Zusammenhang gehört das Gesinnungsurteil, das dieser Tage gegen den Thüringer Fraktions- und Parteichef Höcke erging, aber auch die Durchsuchung der Brüsseler Büroräume des AfD-Spitzenkandidaten zur Europawahl, Maximilian Krah.
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Jetzt der nächste Schlag: mit einem großen Polizeiaufgebot wurden nun auch Büroräumlichkeiten des Münchner Europaabgeordneten Petr Bystron durchsucht. Der Bundestag hatte zuvor bereits des parlamentarische Immunität aufgehoben. Im Raum steht ein „Anfangsverdacht“ wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche, teilte die Münchner Generalstaatsanwaltschaft mit.
Untersucht wurden Bystrons Abgeordnetenbüro im Jakob-Kaiser-Haus des Bundestages sowie mehrere Liegenschaften in den bayrischen Landkreisen München, Erding und Deggendorf sowie auf Mallorca. Insgesamt sollen elf Staatsanwälte und etwa 70 Polizisten des bayerischen Landeskriminalamts beteiligt gewesen sein. Opfer der Durchsuchungen wurden auch Zeugen, die nicht als Beschuldigte im Verfahren gelten. Ziel sei es gewesen, Unterlagen und Datenträger sicherzustellen, um sie nach Beweismitteln zu durchsuchen.
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Bystron, der gebürtiger Tscheche ist und seit 2017 AfD-Obmann im Auswärtigen Ausschuß des Bundestages, kandidiert derzeit auf Platz 2 der AfD-Europawahlliste – hinter Krah. Beide werden seit Wochen wegen angeblicher Verbindungen zu prorussischen Netzwerken und möglichen Geldzahlungen öffentlich angeschwärzt. Im März hatte die Tschechische Republik nach Geheimdienstermittlungen die prorussische Internetplattform „Voice of Europe“ (VoE) auf die nationale Sanktionsliste gesetzt, dort waren auch Interviews mit Bystron und Krah erschienen. Allerdings hatte die tschechische Seite später klargestellt, daß in ihren Datensätzen, die den deutschen Kollegen zur Verfügung gestellt wurden, Bystron nicht genannt werde.
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Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte im Falle Bystron Vorermittlungen eingeleitet, um zu prüfen, ob sich ein Anfangsverdacht wegen einer Abgeordnetenbestechung ergibt.
Die AfD-Spitze, die von Bystron schon vor Wochen ultimativ eine Stellungnahme verlangt hatte, hat bislang auf eine offene Distanzierung von ihren Spitzenkandidaten verzichtet. Vielmehr teilten die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla mit: „Die Aufhebung der Immunität und die Durchsuchung der Büro- und Privaträume von Petr Bystron sind ein schwerwiegender Vorgang.“ Bislang seien für die seit Wochen erhobenen Vorwürfe gegen ihn keine Beweise vorgelegt worden. Die Fraktion hoffe auf einen raschen Abschluß der Ermittlungen, „damit nicht der Verdacht entsteht, daß hier versucht wird, durch Behörden und weisungsgebundene Staatsanwaltschaften den Europawahlkampf zu beeinflussen“.
Doch wenige Wochen vor der Europawahl dürfte es den Behörden genau darum gehen. Jüngste Umfragen sehen die AfD nichtsdestotrotz bei 17 Prozent und damit deutlich vor SPD und Grünen. (rk)
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Was jetzt gerade in Deutschland abläuft – wenige Wochen vor der Europawahl -, ist ein hinterhältiges Ränkespiel von Justiz und staatlichen Stellen gegen Spitzenpolitiker der AfD.
Es begann mit der Meldung im öffentlich rechtlichen Rundfunk, daß der Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl Krah für den chinesischen Geheimdienst spioniert. Daß Haldenwangs Verfassungsschutz bereits seit Januar darüber Bescheid wußte, erwähnten die halbstaatlichen Mainstream-Medien allerdings nicht.
Der Thüringer AfD-Fraktions- und Parteichef Höcke wurde wegen des unbedachten Gebrauchs einer SA-Parole in einer seiner Reden zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, so als hätte er silberne Löffel und mehr geklaut. In den USA dagegen wäre ein Redner für „All for the USA!“ als Patriot gefeiert worden! Und „pünktlich“ vor der Europawahl stufte Haldenwang – sicherlich in Absprache mit Faeser (SPD) – die AfD vom „Prüffall“ zum „rechtsextremen Verdachtsfall“ hoch.
Gegen den weiteren AfD-Kandidaten für die Europawahl Bystron wird wegen des „Anfangsverdachts“ der Bestechlichkeit und Geldwäsche ermittelt. Aber wegen eines „Anfangsverdachts“ ist er noch lange nicht überführt!
Bleibt zu hoffen, daß die potentiellen und die tatsächlichen Wähler der AfD sich durch diese perfide Dreckskampagne von ihrer Pro-AfD-Entscheidung nicht abbringen lassen. Denn die AfD ist nun mal die einzige Partei im Deutschen Bundestag, die wirklich die Interessen unseres Landes und unserer Bürger vertritt!