Landgericht Halle entscheidet: Höcke soll 13.000 Euro zahlen

15. Mai 2024
Landgericht Halle entscheidet: Höcke soll 13.000 Euro zahlen
Kultur & Gesellschaft
4
Foto: Symbolbild

Halle. Deutschland ist vermutlich das einzige Land weltweit, in dem es verboten ist, „alles“ für das eigene Land zu fordern. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wurde jetzt am Landgericht Halle zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt, weil er die angebliche „SA-Parole“ „Alles für Deutschland“ in den Mund nahm.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Höcke hatte bei einer Rede im Mai 2021 in Merseburg zum Abschluß gesagt: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!“ Beim dritten Teil dieses Aufrufs handelt es sich um eine in Deutschland verbotene Wortfolge.

Höcke soll laut Urteil 100 Tagessätze je 130 Euro zahlen, urteilte das Gericht. Er hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, die verbotene Parole der früheren SA (Sturmabteilung) wissentlich verwendet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Höcke wird höchstwahrscheinlich wegen des Ausrufs bald nochmals vor Gericht stehen. Er soll sein Deutschland-Bekenntnis bei einem Auftritt in Gera erneut im Munde geführt haben. Ein Termin steht noch nicht fest. (rk)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

4 Kommentare

  1. Matercula sagt:

    Objektiv gesehen hat Höcke doch nichts schlimmes gesagt.
    Es ist doch offenkundig, daß im diesem Wahljahr die AfD mit allen Mitteln fertiggemacht werden soll.

  2. Uwe Lay sagt:

    Die Musikgruppe: „Feine Sahne, Fischfilet“ singt: „Deutschland verrecke…Deutschland ist Dreck“ und wird nicht bestraft sondern vom Bundespräsidenten gelobt für ihr Eintreten gegen Rechts,“Alles (Gute) für Deutschland“ ist aber unerlaubt zu sagen!

  3. Peter Lüdin sagt:

    Sowohl auf einen wie B. Höcke als auch den Paragrafen gegen Volksverhetzung kann man in einer offenen Gesellschaft verzichten. Beide haben nämlich das Potenzial, die Grundrechte der Bürger zu gefährden.

  4. Omasbioladen sagt:

    Erstmal verstehe ich seine ständigen Ausfälle nicht. SO hat er auch schonmal von ausschwitzen geredet. Er tut dies also bewußt. Richtig so, daß der Richter ihm nicht geglaubt hat. Außerdem finde ich es gut, daß nun endlich auchmal Politiker verurteilt werden. Gerade die AfD spricht doch immer davon, daß andere Verantwortung üernehmen sollen. Jetzt kann ein vorbestrafter Höcke mal Verantwortung für sein handeln übernehmen. sonst trifft es immer nur die kleinen. Ich finde auch auch dieses ständige Gejammer nicht sinnvoll. Er ist jetzt einschlägig vorbestraft, na und? Wo genau liegt jetzt das Problem?

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert