Washington/Berlin. Die innere Sicherheit in Deutschland kollabiert gerade. Kaum ein Tag mehr ohne Messermord oder Gruppenvergewaltigung – die Gewalt explodiert. Während die deutschen GEZ-Medien die Wahrheit tunlichst ausblenden, verfolgt das Ausland die Entwicklung in Germany sehr genau – und warnt vor Deutschland. Das US-Außenministerium hat am 1. Mai eine Reisewarnung für Deutschland herausgegeben und das Land auf Stufe 2 von 4 hochgestuft – als „Maßnahme, um amerikanische Touristen mehr Vorsicht walten zu lassen“. Dazu sprechen die US-Behörden die deutliche Warnung aus, daß „Terrorgruppen Angriffe in Deutschland planen“.
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Damit ist Deutschland das einzige europäische Land, in dem 2024 eine erhöhte Reisewarnung aus den USA gilt – mit Ausnahme der Republik Moldawien, die an die Ukraine grenzt.
Das US-Außenministerium erläutert auf seiner Homepage, daß häufig touristische Orte und Verkehrsknotenpunkte ins Visier genommen würden. Hotels, Restaurants, Gotteshäuser, Clubs, Gedenkstätten, Parks und Sport- sowie Kulturveranstaltungen. Anders formuliert: eigentlich kann man sich nirgendwo mehr sicher fühlen, wenn man partout nach Deutschland reisen möchte, denn: „Terroristen können mit wenig oder gar keiner Vorwarnung angreifen“, heißt es offiziell.
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Bereits Ende März riet Kanada seinen reisewilligen Bürgen, „in Deutschland aufgrund der Terrordrohungen ein hohes Maß an Vorsicht walten zu lassen“. Die Auslandsreise-Hinweise des britischen Außenministeriums erinnerten darüber hinaus an prominente Terrorvorfälle in Deutschland aus den letzten Jahren und warnten davor, daß „Terroristen sehr wahrscheinlich versuchen werden, Angriffe in Deutschland durchzuführen. Angriffe könnten wahllos erfolgen, auch an öffentlichen Orten, die von Ausländern besucht werden.“ Und weiter: „Obwohl die globalen Bemühungen zur Terrorismusbekämpfung gegen Gruppen wie Daesh (auch bekannt als ISIL oder ISIS) und Al-Qaida die Bedrohung an einigen Orten verringert haben, bleibt der islamistische Terrorismus eine anhaltende Bedrohung.“ Deutsche Bürger erfahren darüber nichts – jedenfalls nicht aus ihren Medien. Ausnahmen bilden nonkonforme Magazine wie dieses. (rk)
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(2) Betreffs der US-Reisewarnung für Deutschland 2024 steht unser nach Aussage der Regierenden noch immer sicheres Land auf einer Stufe mit der an die Ukraine grenzenden Republik Moldawien – das muß man sich mal vorstellen!
Daß das US-Außenministerium eine solche Reisewarnung auszusprechen für unbedingt nötig hält, ist freilich die alleinige Schuld unserer für Zuwanderung verantwortlichen Politiker, die seit Jahren potentielle und tatsächliche islamistische Messerstecher und Vergewaltiger ohne die erforderlich strengen Kontrollen zu uns nach Deutschland hereinlassen. Was aber kann man gegen solche schon pathologisch anmutende Ignoranz der politisch Verantwortlichen ausrichten, zumal selbige den Mainstream auf ihrer Seite haben?
Nun, die einzige Möglichkeit sehe ich in der Wahl jener rechtsdemokratischen Partei, die im Deutschen Bundestag glaubhaft die Interessen unserer Nation und unserer Bürger vertritt und gerade deshalb vom bundesdeutschen Verfassungsschutz verunglimpft wird – und das ist keine der Altparteien!
(1) In guter Erinnerung ist noch der Terroranschlag eines Islamisten mit einem gestohlenen Sattelzug auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche. Dieser hätte freilich verhindert werden können, wenn die deutschen Sicherheitsbehörden nicht „geschlafen“ hätten. In Deutschland jedenfalls bleibt der islamistische Terrorismus eine anhaltende Bedrohung, von der die deutschen Bürger aus den hiesigen Medien allerdings nichts erfahren (Artikel, letzter Absatz).
Ausnahmen bilden nonkonforme Magazine wie das deutsche Nachrichtenmagazin ZUERST!. Aber ZUERST! erreicht nur eine begrenzte Leserschaft, weil es im Gegensatz zu „Spiegel“ und „Focus“ leider nicht auf dem öffentlichen Zeitungsmarkt, sondern nur als Abonnement erhältlich ist. Zeitungshändler, die ZUERST! trotzdem an ihrem Kiosk bzw. in ihrem Laden anbieten würden, liefen Gefahr, daß selbige von militanten Linksextremisten „abgefackelt“ werden – sicherlich zur heimlichen Freude der Altparteien. Zwar „garantiert“ Artikel 5 Grundgesetz auch die Freiheit der Presse, was aber nützt diese, wenn bestimmte Presseerzeugnisse aus obigem Grund öffentlich nicht angeboten werden (können)? Fortsetzung (2)