Berlin. Medien und Altparteien werfen der AfD gebetsmühlenartig vor, sie ziele auf die Abschaffung des Rechtsstaates ab. Tatsache ist aber, daß die AfD als einzige im Bundestag vertretene Partei den Rechtsstaat noch ernstnimmt und im Gegenteil versucht, ihn wieder in seine Rechte zu setzen.
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Denn: die Staatsanwälte sind in Deutschland gegenüber den Justizministern der Länder bzw. im Fall der Bundesanwaltschaft gegenüber dem Bundesjustizminister weisungsgebunden. Von der stets beschworenen Gewaltenteilung kann deshalb eigentlich keine Rede sein. Daran soll sich nach dem Willen der Etablierten auch künftig nichts ändern, weshalb der Vorschlag einer „Transparenzregelung“, wozu das Justizministerium unlängst einen Referentenentwurf vorgelegt hat, letztlich reine Kosmetik ist.
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Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, fordert deshalb: „Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften muß grundsätzlich abgeschafft werden. Transparenzregelungen sind an sich eine Selbstverständlichkeit. Diese sind nicht nur zwischen Justizminister und Staatsanwälten zwingend, sondern grundsätzlich zwischen den Gewalten.“ Einen entsprechenden Antrag hat die AfD-Fraktion vorgelegt. (tw)
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Medien und Altparteien werfen der AfD gebetsmühlenartig vor, sie ziele auf die Abschaffung des Rechtsstaates ab (Artikel, erster Satz). Als Variante wird behauptet, die AfD wolle unsere freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigen. Beides ist totaler Blödsinn und verfolgt lediglich den Zweck, die AfD, deren hohe Umfragewerte den Altparteien Alpträume bescheren, zu verunglimpfen. Es sind Politiker der Altparteien, die das Wort „Demokratie“ geradezu inflationär im Munde führen, obwohl sie es sind, die die Gewaltenteilung, ein Merkmal jeder wahren Demokratie, verletzen.
Das Wort „Demokratie“ leitet sich bekannlich ab von „Demos = Volk“, somit ist „Demokratie“ die Herrschaft des Volkes, in Deutschland des deutschen Volkes.
Mit dem Ruf „Demokratie!“, der eindeutig gegen die damalige autoritäre Obrigkeit gerichtet war, und mit schwarz-rot-goldenen Fahnen gingen deutsche Bürger im 19. Jahrhundert hinauf zum Hambacher Schloß (Rheinland-Pfalz) und demonstrierten
dort für die Einführung der Demokratie in ihrem Land.
Heute brauchen die Bürger hierzulande für Demokratie nicht mehr zu kämpfen. Allerdings ist bürgerlicher Widerstand dann vonnöten, wenn seitens der etablierten Politik das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art.5 GG) mißachtet wird (wie vor geraumer Zeit gegenüber Martin Sellner, dem Chef der österreichischen Identitären, der in Potsdam einen der deutschen „Obrigkeit“ nicht genehmen Vortag hielt).