Berlin/Brüssel. Im Zusammenhang mit der Massenzuwanderung nach Deutschland ist häufig die Forderung zu hören, „Flüchtlinge“ müßten im Rahmen des Dublin-Abkommens in diejenigen EU-Länder zurückgeschickt werden, in denen sie erstmals europäischen Boden betreten und einen Asylantrag gestellt haben.
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Nur: das scheitert häufig daran, daß selbst die EU-Partner sich weigern, Illegale aus Deutschland wieder zurückzunehmen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion hervor.
Demnach stellte Deutschland 2023 insgesamt 74.622 Übernahmeersuchen nach den sogenannten Dublin-Regeln an die EU-Partner. Davon kam es aber nur in 5053 Fällen tatsächlich zu einer Ausreise aus Deutschland. Die fristgerechte Überstellung ins EU-Herkunftsland scheiterte in 38.682 Fällen, und zwar aus unterschiedlichen Gründen – zum Beispiel, weil der EU-Zielstaat diese stornierte oder weil eine Gerichtsentscheidung die Überstellung untersagte. In 222 Fällen scheiterte die Überstellung am Widerstand des Abschiebekandidaten.
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In 22.462 Fällen wurde die Übernahme durch den anderen Mitgliedstaat aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Außerdem gab es 1008 Fälle, in denen das deutsche Bundesamt für Migration auf eigene Initiative (!) ein deutsches Asylverfahren einleitete, so etwa aus „humanitären“ Gründen.
Die Dublin-Verordnung regelt, daß ein anderes EU-Land für einen Asylbewerber zuständig ist, wenn er dort einen Antrag auf Schutz gestellt hat oder zuerst in die EU eingereist ist. Eine Abschiebung muß danach innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, fällt der Asylbewerber automatisch in die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland.
Die meisten Dublin-Überstellungen erfolgten nach Angaben der Bundesregierung im vergangenen Jahr nach Österreich (1534). Nach Italien konnte Deutschland im ganzen Jahr 2023 lediglich elf Asylbewerber überstellen – bei insgesamt 15.479 Übernahmeersuchen. (rk)
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