Frankreichs fragwürdige Werte: Entschädigung für Schwule, „Freiheit zur Abtreibung“ in der Verfassung

9. März 2024
Frankreichs fragwürdige Werte: Entschädigung für Schwule, „Freiheit zur Abtreibung“ in der Verfassung
International
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Foto: Symbolbild

Paris. Frankreich ist auf dem Weg zur Umwertung der gesellschaftlichen Werte jetzt einen großen Schritt vorangekommen: Homosexuelle, die wegen ihrer sexuellen Identität vor 1982 diskriminiert wurden, sollen jetzt entschädigt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete die Nationalversammlung, das französische Parlament, in der Nacht zum Donnerstag in erster Lesung – einstimmig.

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Justizminister Dupond-Moretti bat die Betroffenen, die nach dem von 1942 bis 1982 geltenden Strafrecht verurteilt wurden, um Verzeihung. Es sei an der Zeit, suggerierte er, „die Homosexuellen in Frankreich um Vergebung zu bitten, die 40 Jahre lang diese Unterdrückung erlebt haben.“ Es sei freilich nicht leicht, die erlittene Diskriminierung vor so langer Zeit nachzuweisen, weshalb das Gesetz nicht einfach umzusetzen sei.

Das Strafrecht gegen Homosexuelle war 1942 unter der Vichy-Regierung von Philippe Pétain eingeführt und seitdem mehrfach modifiziert worden. Abgeschafft wurden die einschlägigen Bestimmungen 1982 unter dem sozialistischen Präsidenten Franҫois Mitterand.

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Die ehedem Verurteilten können eine Entschädigung beantragen, die 3000 Euro je aufgehobener Verurteilung plus 1500 Euro je angefangenem Jahr in Haft beträgt. Seit März 2019 gilt eine zusätzliche Richtlinie, die es auch Verfolgten ohne Urteil möglich macht, eine Entschädigung zu beantragen.

Die rückwirkende Schwulen-Entschädigung ist nicht das einzige fragwürdige Signal aus Frankreich: erst dieser Tage hatte Paris die „Freiheit zur Abtreibung“ in die Verfassung aufgenommen. Frankreich ist damit das erste Land weltweit, in dem diese „Freiheit“ Verfassungsrang hat. (mü)

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