Auch AfD-Mitglieder dürfen Waffen besitzen: Thüringer Oberverwaltungsgericht tritt Behördenwillkür entgegen

7. März 2024
Auch AfD-Mitglieder dürfen Waffen besitzen: Thüringer Oberverwaltungsgericht tritt Behördenwillkür entgegen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Erfurt. Partiell funktioniert der Rechtsstaat in Deutschland noch. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat jetzt den Entzug des Waffenscheins eines AfD-Mitglieds kassiert. Zwar hatte bereits 2023 das Verwaltungsgericht Gera dem Mann rechtgegeben, doch dagegen legte das Thüringer Innenministerium Beschwerde ein – erfolglos, wie sich jetzt zeigte.

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Zwar schlossen sich die Richter der Einschätzung an, der AfD-Landesverband vertrete inhaltliche Positionen, „die der Verfassung entgegenstehen“. Der Entzug der Waffenerlaubnis durch die Behörden lasse sich damit aber nicht begründen. Insbesondere habe es die Waffenbehörde versäumt, „notwendige Feststellungen zu einer kämpferisch-aggressiven Haltung des Landesverbands der AfD zu treffen“. Diese sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis aber erforderlich.

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Auch habe die Behörde nicht geprüft, ob das betroffene AfD-Mitglied sich „unmißverständlich und beharrlich“ von „hetzenden Äußerungen sowie gewaltgeneigten, bedrohenden oder einschüchternden Verhaltensweisen anderer Mitglieder oder Anhänger der Partei“ distanziert habe.

Bei der AfD sieht man sich durch den Richterspruch bestätigt. Co-Landeschef Stefan Möller erklärte in einer Stellungnahme, das OVG habe de facto „nun zusätzlich den Nachweis einer kämpferisch-aggressiven Grundhaltung gegen die Verfassung“ als Voraussetzung für den Entzug einer Waffenbesitzkarte festgezurrt. (rk)

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