Neue Faeser-Schikane wirft ihre Schatten voraus: Bankkunde darf der AfD nicht spenden

18. Februar 2024
Neue Faeser-Schikane wirft ihre Schatten voraus: Bankkunde darf der AfD nicht spenden
National
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Foto: Symbolbild

Roth/Berlin. Ein Vorfall, der nichts Gutes ahnen läßt: im bayerischen Roth erhielt jetzt ein Sparkassen-Kunde Post von seiner Bank. Er wurde darin ermahnt, kein Geld an die AfD zu spenden. Der Kunde wollte der AfD mehrere hundert Euro spenden. Doch die Sparkasse blockierte die Transaktion und schrieb dem Kunden: „Der Zahlungsempfänger hat eine rechtsextremistische Ausrichtung. Die Sparkasse Mittelfranken-Süd akzeptiert solche Zahlungen nicht. Stellen Sie bitte im eigenen Interesse solche Zahlungen ein.“

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Doch derzeit ist ein solches Gebaren des Geldinstituts (noch!) illegal. Denn als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute müssen Sparkassen allen gesellschaftlichen Gruppen und Personen, unabhängig von deren politischen Zielen, Zugang zu kreditwirtschaftlichen Leistungen ermöglichen. Das betrifft auch den Zahlungsverkehr. „Anderes gilt nur bei Parteien und Vereinen, deren Verfassungswidrigkeit rechtskräftig festgestellt wurde“, heißt es vonseiten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.

Bei der Filiale in Roth hat man denn auch keine Erklärung für den Brief und entschuldigte sich: „Aufgrund eines Fehlers ist das Ganze passiert. Wir haben den Kunden darüber informiert.“ Wie es zu dem Fehler kam, vermag aber niemand zu sagen. Eine IT-Panne wird ausgeschlossen.

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Eine Erklärung bieten möglicherweise die jüngsten Repressionsmaßnahmen von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) gegen „Rechts“. Sie kündigte erst dieser Tage an, die „Finanzströme“ in der rechten Szene verschärft durchleuchten zu wollen, und drohte in diesem Zusammenhang unverhohlen an: „Das Ziel der operativen und gesetzlichen Erweiterung der Finanzermittlungen ist, daß sich niemand, der an rechtsextreme Organisationen spendet oder sie in anderer Form finanziell unterstützt, darauf verlassen kann, hierbei unentdeckt zu bleiben.“ Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben soll deshalb die Hürden für Auskunftsersuchen des Verfassungsschutzes zu Konten und Finanztransaktionen künftig senken. Die Sparkasse hat die Maßnahme möglicherweise schon in ihre Betriebsabläufe „eingepreist“. (rk)

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2 Kommentare

  1. michi sagt:

    So viel zu Demokratie und Meinungsfreiheit! Hätte ich nur eine Reaktion, Dankschreiben an die Bank und sofortigen Wechsel.

  2. Mark sagt:

    Hier handelt es sich um eine üble Schikane aus der politischen Trickkiste, die möglichst Druck aufbauen soll. Eine solche Machenschaft ist allerdings keine gesetzliche Bestimmung – also null und nichtig! Wenn die besagte Sparkassenfiliale so dämlich ist, das nicht unterscheiden zu können, ist diesen Herrschaften eben nicht zu helfen. An der Stelle des genannten Kunden, der die Überweisung tätigen wollte, würde ich Strafanzeige stellen.

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