Berlin. Anders als im Saarland, wo das Wort „Rasse“ kürzlich aus der Landesverfassung gestrichen wurde (wir berichteten), wird das R-Wort dem Grundgesetz auch in Zukunft erhalten bleiben. Nach langem Ringen gibt die Ampel damit ihre Pläne auf, „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen und es zu ersetzen.
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Dabei hatte die „Ampel“ eigentlich vereinbart, das Wort aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu entfernen. So war es bereits im Koalitionsvertrag unter dem Punkt „Rassismus bekämpfen“ festgehalten worden.
Doch das letzte Wort hatte offenbar der Zentralrat der Juden in Deutschland, dessen Bedenken man sich schließlich gebeugt habe, ist aus „Ampel“-Kreisen zu hören. Zentralratschef Schuster hatte kürzlich erklärt, er sei gegen die Streichung, weil das Wort an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen, „in erster Linie Jüdinnen und Juden, an die Schrecken der Schoa“ erinnere.
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In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Daran wird sich nun erst einmal nichts ändern, auch wenn besonders „fortschrittliche“ Geister allen Ernstes behaupten, daß es gar keine Rassen gebe. Mit dieser Begründung hatte erst dieser Tage das Saarland das Wort aus der Landesverfassung gestrichen. (rk)
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Interessant. Der Spiel-Begriff des „Rassismus“ kann scheinbar ganz nützlich sein, wird also weiterhin benötigt.
Kann man die Bedenken des Zentralrats der Juden so verstehen, daß es auch eine jüdische Rasse gibt?