Nicht nur prominente rechte Vordenker wie der Kopf der österreichischen Identitären, Martin Sellner, fordern seit langem die „Remigration“, die organisierte Rückführung von Ausländern in ihre Herkunftsländer. Auch Bundeskanzler Scholz hatte sich im Oktober im „Spiegel“ dafür starkgemacht, Illegale verstärkt wieder loszuwerden: „Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben“, hatte er gesagt – und vor allem beim grünen Koalitionspartner dafür viel Widerspruch kassiert.
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Dabei findet sich bereits im Koalitionsvertrag, auf den sich die „Ampel“-Regierung im Dezember 2021 geeinigt hatte, auf Seite 112 die ausdrückliche Forderung nach einer „Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen“.
Tatsächlich hat die Bundesregierung nun Mitte Januar im Bundestag unter dem sperrigen Titel „Rückführungsverbesserungsgesetz“ ein Maßnahmenbündel verabschiedet, das Rückführungen erleichtern soll. Es sieht einige Verschärfungen vor, etwa bei der Abschiebehaft, die von bisher zehn auf bis zu 28 Tage erweitert wird.
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Experten sind aber skeptisch, das damit tatsächlich eine nennenswerte Beschleunigung und vor allem: höhere Zahlen von Abschiebungen einhergehen werden. Es komme, urteilen sie, weniger auf weitere gesetzliche Regelungen an als vielmehr, die schon bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten endlich auszuschöpfen.
„Das Rückführungspaket hat vor allem symbolischen Nutzen“, kritisiert Hans Vorländer, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR). Er halte das „nicht für ganz ungefährlich“, weil große Erwartungen geweckt worden seien, die nicht erfüllt werden könnten. „Scholz’ Aussage, im großen Stil abzuschieben, wird sich nicht realisieren lassen“, sagt Vorländer voraus, denn: „Das würde umfassende Rücknahmeabkommen mit Herkunfts- und Drittstaaten erfordern, die im Moment noch nicht existieren.“
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Zwar konnten inzwischen mit einigen Ländern Abkommen unter Dach und Fach gebracht werden, etwa mit Indien, Georgien, Moldawien, Usbekistan und Kirgisistan. Auch mit Marokko konnte erst kürzlich eine Migrationszusammenarbeit vereinbart werden, und es soll Gespräche mit dem Irak gegeben haben. Einen wirklichen „Durchbruch“ kann der Konstanzer Asylrechtsexperte Daniel Thym darin allerdings bislang nicht erkennen.
„Die Partnerschaft mit Indien ist ein Placebo, die mit Georgien vor allem ein Symbol“, führt er an. „Georgien kooperiert ohnehin schon.“ Die Bundesregierung müsse aber vor allem mit denjenigen Ländern stärker kooperieren, deren Staatsangehörige sich in hoher Zahl illegal in Deutschland aufhalten – Georgien oder Usbekistan sind nicht die Problemländer. Vielmehr gehe es um „westafrikanische Staaten wie Gambia oder Nigeria, Irak oder die Türkei“. Wenn es mit dem Irak nun eine erste Vereinbarung gebe, sei das begrüßenswert. „Von Erfolg kann man aber erst sprechen, wenn die Rückführungszahlen tatsächlich deutlich nach oben gehen.“
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Ein weiteres Problem machen die Experten in den Bundesländern aus. „Sie setzen oft nicht das um, was rechtlich möglich wäre“, sagt Thym. Er ruft in Erinnerung, daß bereits unter Ex-Kanzlerin Merkel vereinbart worden sei, Menschen mit schlechten Bleibeperspektiven in zentralen Einrichtungen der Länder unterzubringen, um später Abschiebungen zu erleichtern. Aber: viele Bundesländer leiten Migranten zügig an die Kommunen weiter, statt sie zentral zu betreuen.
Dasselbe gilt für Sachleistungen statt Geldleistungen für Asylbewerber. Gesetzgeberisch wäre diese Option schon lange möglich – viele Länder nutzen sie aber nicht. Auch Kommunen und Kreise, die für die Anschlußunterbringung zuständig sind, setzen bisher vor allem auf Geldleistungen. Erst in jüngster Zeit sind einige Städte und Kreise dazu übergegangen, sogenannte Bezahlkarten für Asylbewerber einzuführen – und haben positive Erfahrungen damit gemacht. Der Kreis Greiz in Thüringen meldete schon kurz nach der Einführung eine erste Bilanz: mehrere Migranten hätten die Bezahlkarte nicht annehmen wollen – und reisten ab.
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Das ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Aber die von der Bundesregierung gesetzlich angestrebte „Rückführungsverbesserung“, geschweige denn die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Rückführungsoffensive“ sieht anders aus. (rk)
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Die breite Masse der Asyl-Begehrenden strebt nach Deutschland nicht wegen des Schutzes, den sie bei uns genießt – Schutz bekämen sie auch in sicheren Drittstaaten -, sondern wegen der hiesigen üppigen Geld- und Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (das in meinen Augen purer Schwachsinn ist!).
Klarsichtige deutsche Bürger fordern deshalb schon seit Jahrzehnten (den ersten Migranten-Tsunami gab es hierzulande bereits 1993), Geldleistungen erst dann zu zahlen, wenn deren Asyl in Deutschland amtlich anerkannt ist. Bis dahin täten es Sachleistungen auch. Diese durchaus nachvollziehbare Forderung unserer Bürger wurde aber bislang von Bundesregierung und Bundestag ignoriert.
In diesem Kontext ist Scholz‘ Ankündigung, im „großen Stil“ diejenigen abzuschieben, die kein Aufenthaltsrecht bei uns haben, nichts anderes als eine Beruhigungspille für die deutsche Bevölkerung (Deutscher Spruch: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“).
Es gibt freilich noch einen weiteren Aspekt! Einen Teil des deutschen Asylbewerber-Geldes schicken die Möchtegern-Asylanten zu ihren Angehörigen in die Heimat, und auch ihr Herkunftsland will auf diese „Finanzspritze“ (in Euro) nicht verzichten. Ergo wäre es naheliegend, daß sich das Land die Rücknahme des aus Deutschland Abgeschobenen „vergolden“ läßt.
Die jetzt anstelle von Geldleistungen ausgegebenen Bezahlkarten trennen „die Spreu vom Weizen“, nämlich jene, die den deutschen Sozialstaat bloß ausnutzen, von jenen, die wirklich unseres Schutzes bedürfen. Diejenigen, die Bezahlkarten strikt ablehnen und deswegen Deutschland verlassen (die Spreu) werden immer zahlreicher. Und das ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung!