Berlin. Den Berlinern bleiben ihre Probleme mit den Klima-Klebern auch weiterhin erhalten – und die Justiz zeigt sich machtlos. Der Versuch, aufgegriffene Klima-Aktivisten in Schnellverfahren zu verurteilen, ist weitgehend gescheitert. Seit Juni 2023 sind Medienberichten zufolge ganze elf Urteile gefällt worden.
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Dabei hagelte es bislang 3.428 Anzeigen – in keiner anderen Stadt waren es mehr. Die Hauptverhandlung dazu muß innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrags bei Gericht stattfinden. Die dafür eingerichteten fünf Abteilungen am Amtsgericht Tiergarten sind aber nun – berichtet die „Welt am Sonntag“ – nach gut einem halben Jahr wieder aufgelöst worden.
Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft sind von 149 bisher eröffneten Schnellverfahren 137 weiterhin offen. Nur elf Urteile wurden seit Juni gefällt. Weitere 48 Anträge der Staatsanwaltschaft auf beschleunigte Verfahren wurden abgelehnt. Eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte erläutert dazu: „In vielen Fällen hatte sich im Verlauf der Bearbeitung gezeigt, daß sich die Verfahren zur Verhandlung im beschleunigten Verfahren nicht eignen, beispielsweise, weil die Beweislage nicht klar war oder Nachermittlungen erforderlich waren.“
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Das Berliner Kammergericht, die höchste Instanz der Hauptstadt, entschied in der Vergangenheit, daß bei Straßenblockaden nicht von Nötigung ausgegangen werden kann, nur weil Autofahrer nicht weiterfahren können. Hierfür brauche es vielmehr eine detaillierte Beweisaufnahme über die Ankündigung der geplanten Blockade, ihre Dauer, ihre Art und ihr Ausmaß sowie Informationen über die Länge des Staus und etwaige Ausweichmöglichkeiten für Autofahrer. „Dies macht den Richtern die Beweisführung schwer“, merkt ein betroffener Richter an. (tw)
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Ausflüchte, nichts als Ausflüchte! Für das Berliner Kammergericht sind Straßenblockaden also keine Nötigung, nur weil Autofahrer nicht weiterfahren können. Wenn aber auch ein Rettungswagen mit Martinshorn und Blaulicht blockiert wird, der einen Schwerverletzten an Bord hat, der so schnell wie möglich in ein Krankenhaus gebracht werden muß, was ist es dann? Für mich jedenfalls läge dann ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ vor, mit Gefährdung für Leib und Leben!
Wenn junge Leute sich auf der Fahrbahn festkleben, um den fließenden Verkehr zu blockieren – was offensichtlich ist -, was gibt es hier denn noch zu „beweisen“? Einen positiven Effekt auf das Klima dürfte dieser Schwachsinn wohl kaum haben!
In einem demokratischen Rechtssystem gilt: „Die Freiheit des Einen endet dort, wo die Freiheit des Anderen verletzt wird“. Das ist auch eine Frage der gesellschaftlichen Gerechtigkeit!
Den Berliner Richtern sollte diese Grundregel eigentlich bekannt sein!