Paris/Berlin. Vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, verabschiedeten die Vereinten Nationen in Paris die Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte. Während Kritiker wie etwa der französische Vordenker und Publizist Alain de Benoist nach wie vor grundsätzliche Kritik an der Fiktion „allgemeiner“, von Geburt an vorhandener Menschenrechte üben und sie als Instrument der Globalisierung betrachten, werden sie von den meisten Regierungen der Welt inzwischen längst akzeptiert.
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Der Jahrestag bietet aber auch einen Anlaß, über Anspruch und Realität der Menschenrechte nachzudenken. Besonders viel Grund zum Nachdenken gibt es in Deutschland, wo eine Fülle an Grund- und Menschenrechtsverletzungen während der Corona-„Pandemie“ noch immer unvergessen sind. Aus diesem Grund wurden am Sonntag am Karlsruher Bundesverfassungsgericht insgesamt 584 Strafanzeigen gegen Politiker, Richter und andere Impfpflicht-Befürworter eingereicht, um damit der längst überfälligen Aufarbeitung der „Pandemie“ auf die Sprünge zu helfen.
Auch bei der AfD, der einzigen Opposition im Bundestag, macht man sich Sorgen über den Zustand der Menschenrechte in Deutschland. Der menschenrechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Jürgen Braun, beklagte in einer Erklärung einen „desolateren Zustand“ der Menschenrechte als je zuvor – nicht zuletzt, „weil westliche Regierungen, Medien und NGOs die klassischen Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit und das Wahlrecht verdrängen durch einen lächerlichen Zirkus an hypermoralischem Wohlfühlgetue, den zu kritisieren unter Androhung von Strafe verboten ist“.
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Braun denkt dabei etwa an die im Raum stehende Drohung, die korrekte Benennung des biologischen Geschlechts eines Menschen könne im Zuge des künftigen „Selbstbestimmungsgesetzes“ in Zukunft strafbar sein. „Auch beim gigantischen Migrationsproblem haben sich die Altparteien seit Merkels Grenzöffnung in rechtswidrige Hypermoral verirrt“, kritisiert der AfD-Politiker. „Es gibt aber kein Menschenrecht auf illegale Einwanderung. So wie es auch kein Menschenrecht gibt, sein Geschlecht beliebig zu ändern.“
Auch während der Corona-„Pandemie“ seien die Grund- und Menschenrechte der Bürger massenhaft „mit Füßen getreten [worden], auch und gerade in Deutschland – und das ausgerechnet nach dem freiheitsfeindlichen Vorbild Chinas. Wer sich der Aufarbeitung des systematischen Corona-Unrechts verweigert, sollte zum Thema Menschenrechte schweigen“, stellt Braun fest. Seine Fraktion fordere „dringend eine Wiederbesinnung auf die Kernfreiheitsrechte, die 1948 klar benannt wurden. Andernfalls steht es schlecht um die Zukunft der Menschenrechte.“ (rk)
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Kommt darauf an, WER mit Menschenrechten gemeint ist. Manche sind dabei eben gleicher als gleich.
Da lobe ich mir den Satz eines einstmaligen Preussen-Königs, Zitat: Gleiches RECHT für alle – gleiche PFLICHT für alle!