Paris. Frankreich, das sich gerne als Mutterland der europäischen Aufklärung betrachtet, schreitet mit Riesenschritten einem neuen Totalitarismus entgegen. Die französische Regierung unter Präsident Macron prüft derzeit einen Gesetzentwurf, der darauf abzielt, den Kampf gegen „sektiererische Abwege“, insbesondere im Gesundheitswesen, zu forcieren. Gehen die Pläne durch, könnte künftig zum Beispiel die Empfehlung, eine Krebsbehandlung abzubrechen, eine Geldstrafe über 45.000 Euro- oder sogar eine dreijährige Gefängnisstrafe nach sich ziehen. Als Richtschnur dient dabei, was „nach dem Stand der medizinischen Kenntnisse offensichtlich“ ist.
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Die Staatssekretärin für Staatsbürgerschaft und Stadtentwicklung, Sabrina Agresti-Roubache, hat dem französischen Senat dieser Tage einen einschlägigen Gesetzentwurf vorgelegt. Ziel sei es, das bestehende Gesetzesarsenal zur Bekämpfung von Sekten zu stärken, wörtlich: „Gesetzentwurf (beschleunigtes Verfahren) der Bekämpfung von sektiererischen Abwegen“.
Eine Interministerielle Kommission zur Überwachung und Bekämpfung von Sektenmißbrauch (Miviludes) hatte bereits Ende September eindeutig Position bezogen. Bei der Ankündigung der Erneuerung seiner Partnerschaft mit dem Nationalen Rat der Ärzte (CNOM) erklärte das Gremium: „In Anbetracht der Begeisterung der Öffentlichkeit für therapeutische Praktiken, die nicht wissenschaftlich bestätigt sind, der Suche nach Wohlbefinden und persönlicher Entfaltung und aufgrund des Aufschwungs von Ausbildungsgängen, die nicht staatlich anerkannte Diplome ausstellen, können Patienten mißbraucht werden oder therapeutischen Abwegen, insbesondere sektiererischen, ausgesetzt sein.“
Das einflußreiche Gremium führt auf seiner Webseite auch gleich eine Liste von Indizien an, die als Alarmsignale für „sektiererische Entgleisungen“ dienen könnten. Darunter fallen zum Beispiel die „Übernahme einer gruppenspezifischen Sprache“ und der „Verlust des kritischen Denkens“.
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Auch das französische Nachrichtenportal Actu.fr hat solche Kriterien publiziert. Dort werden unter anderem genannt: psychische Destabilisierung, der Bruch mit der ursprünglichen Umgebung, „antisoziale Äußerungen“, die Störung der öffentlichen Ordnung und Versuche, die Behörden zu unterwandern.
Der Gesetzentwurf der Regierung sieht zwei neue Straftatbestände vor. So sollen künftig – laut Artikel 4 – ein Jahr Gefängnis und 15.000 Euro Bußgeld verhängt werden können, wenn „zur Aufgabe oder Unterlassung von Behandlungen oder zur Annahme von Praktiken aufgerufen wird, die die Zielperson offensichtlich einem ernsten oder unmittelbaren Gesundheitsrisiko aussetzen“. Das zielt auf „Verschwörungstheoretiker“, aber auch alternative Therapeuten, Querdenker und andere Dissidenten ab, die zum Beispiel raten, eine Krebsbehandlung abzubrechen.
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Der Gesetzesentwurf geht aber noch weiter: falls die „Verleitung“ zu vermeintlichen Abwegen Erfolg hat, verdreifachen sich die Strafen – drei Jahre Haft und 45.000 Euro Geldstrafe. Für die Beurteilung der Tatbestände soll ausschlaggebend sein, ob etwas „nach dem Stand der medizinischen Kenntnisse offensichtlich“ ist. Das waren zum Beispiel noch vor kurzem zahlreiche Corona-„Hygiene“vorschriften ebenso wie der faktische Impfzwang.
Letztlich führt das Gesetz, sollte es wirksam werden, geradewegs in ein neues Mittelalter. Auch damals reichte der „offensichtliche“ Anschein einer Besessenheit, um als Hexe auf dem Scheiterhaufen zu landen. (mü)
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Hoffe sehr, daß die Franzosen solchen „Gesetzen“ rigoros entgegentreten werden !
Ein erster wichtiger Schritt wäre eine Strafanzeige gegen diese „Staatssekretärin“
wegen Amtsmißbrauch, Rechtsbeugung und Mißachtung der Verfassung !
Geschriebene Gesetzestexte kann man meistens weitläufig auslegen. Sofern es überhaupt einer wird. Und die Formulierung, „was nach dem Stand der medizinischen Kenntnisse offensichtlich ist,“ besagt GAR NICHTS. Es ist dort nämlich nichts „offensichtlich,“ sondern bestenfalls ein Stand der Forschung, der morgen schon wieder vertieft oder verworfen wird. Im Idealfall.
In der Hauptsache geht es um Milliardenumsätze der Pharmazeuten, um Machtspielerei und damit verbundene Erpressbarkeit der Normalbürger. Und DAS ist in der Tat eine OFFENSICHTLICHE ERKENNTNIS DER WIRKLICHKEIT!
Dieses Gesetz dürfte sich auch auf Gegner von Zwangsimpfungen oder überhaupt auf jeden ggü. staatl. Pressionen kritischen Bürger anwenden lassen.
Gehen die Pläne durch, könnte künftig zum Beispiel die Empfehlung, eine Krebsbehandlung abzubrechen, eine Geldstrafe über 45.000 Euro oder sogar eine dreijährige Gefängnisstrafe nach sich ziehen (Artikel, erster Absatz).
Vor etlichen Jahren ging durch die Sportpresse folgende Meldung:
Ein erfolgreicher US-Radrennfahrer (Name ist mir entfallen) – der mindestens einmal die Tour de France gewonnen hat -, der an Krebs erkrankt war, hatte den Krebs „besiegt“. Und das, obwohl er die von „Schul“medizinern verordnete Krebsbehandlung abgebrochen hatte. Als er nämlich erkannte, daß die schulmedizinische Behandlung keine Besserung brachte, besann er sich – nach Rücksprache mit französischen Freunden – auf die eigenen Körperkräfte und erhöhte sein Trainingsprogramm quasi bis zur Erschöpfung. Und siehe da, der Krebs verschwand allmählich, er war geheilt!
Aufgrund dieses geradezu hirnverbrannten Gesetzesentwurfs wären womöglich seine Freunde, die ihm zum Abbruch der ärztlichen Behandlung geraten hatten, zu einer Geldstrafe über 45.000 Euro oder sogar zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Aber diese seine Freunde hätten anstelle der Strafe eher einen Orden verdient!
Gleich noch ein Nachtrag: Wie heißt es in dem deutschen Volkslied?
„Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten,
sie fliegen vorbei, wie flüchtige Schatten“.