Göttingen. Immer mehr Corona-Maßnahmen werden im nachhinein als unrechtmäßig, häufig auch als grundgesetzwidrig eingestuft. Mit einer besonders drastischen Maßnahme glaubte die Stadt Göttingen vorgehen zu müssen – sie ließ 2020 die Bewohner eines ganzen Wohnblocks einzäunen und von der Polizei die Ausgangsbeschränkungen überwachen. Über zwei Jahre nach dem als „Quarantäne“ bezeichneten Eingriff hat die Stadt nun ein Verfahren über diese Maßnahme verloren. Sie war nicht rechtmäßig.
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120 Bewohner des Blocks, der überwiegend von sozial schwachen Migrationshintergründlern und rumänischen Clans bewohnt wird, waren damals Corona-positiv getestet worden. Viele der Eingesperrten waren Kinder, und es kam zu massiven Rangeleien zwischen Polizei und Bewohnern.
Diese hätten während ihrer unfreiwilligen Gefangenschaft mit allem Notwendigen versorgt werden sollen – doch dabei blieb es weitgehend. Schon nach wenigen Tagen kam es zu Zusammenstößen zwischen Bewohnern und der Polizei. Dabei wurde seitens der Polizei massiv Pfefferspray eingesetzt.
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Eine der damals betroffenen Familien klagte gegen die Maßnahmen und bekam nun Recht. Für eine so massiv freiheitsentziehende Maßnahme hätte es einer richterlichen Anordnung bedurft. Auch andere Maßnahmen zur Durchsetzung einer Quarantäne wären ohne Beschluß eines Richters nicht zulässig gewesen, urteilte das Gericht.
Erst nach zwei negativen Tests in Folge durften die Bewohner das Gebäude damals verlassen. Die Entscheidung über die Umzäunung des Wohnblocks und die Festsetzung der Bewohner hatte der sozialdemokratische Bürgermeister Rolf-Georg Köhler getroffen. Jetzt sind Schadenersatzforderungen fällig. (rk)
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