Berlin. Seit langem fordern Kritiker der deutschen Zuwanderungspraxis, an Asylbewerber nur noch Sachleistungen statt Bargeld auszureichen. Damit soll unter anderem dem Abfluß deutscher Sozialleistungen in die Herkunftsländer der Zuwanderer entgegengewirkt werden – diese überweisen erfahrungsgemäß viel Geld an Angehörige in der Heimat. Doch dafür sind deutsche Sozialleistungen nicht gedacht.
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Auf dem sogenannten „Flüchtlingsgipfel“ von Bund und Ländern konnte man sich zumindest darauf einigen, statt Bargeld künftig eine Bezahlkarte an Asylbewerber auszugeben, die Bargeldauszahlungen weitgehend ersetzen soll. So soll der Anreiz gesenkt werden, überhaupt nach Deutschland zu kommen.
In sperrigem Gender-Deutsch heißt es dazu im Beschluß der Konferenz: „Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig in der Zielsetzung, Barauszahlungen an Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuschränken und damit auch Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren.“
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Das Kleingedruckte ist allerdings noch völlig offen. Darum soll sich nun eine Arbeitsgruppe kümmern, die bis zum 31. Januar 2024 einen Entwurf vorlegen soll. Einig ist man sich bislang nur darüber, daß Asylanten, deren Antrag noch geprüft wird oder die lediglich einen „Duldungs“status besitzen, über das Geld der Sozialbehörden künftig in erster Linie mittels Karte verfügen sollen. Nur ein kleiner Teil der Leistungen soll auch künftig als „Taschengeld“ bar verfügbar sein. Darauf drängten in der Konferenz vor allem die SPD-geführten Länder. (rk)
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Bereits vor gut zwanzig Jahren stand die Frage auf der Tagesordnung des politischen Diskurses: Geld- oder Sachleistungen für Asylforderer? In einer Umfrage einer konservativen Wochenzeitung sprachen sich so gut wie hundert Prozent der Leser für Sachleistungen aus (ich war einer von ihnen). Es war nämlich schon damals bekannt, daß Asylforderer einen nicht unerheblichen Teil der staatlichen Geldleistungen nach dem „Asylbewerberleistungsgesetz“ (wer hat sich dieses blödsinnige Gesetz bloß ausgedacht?) zu ihren Angehörigen nach Hause überweisen würden. Deutschlands Bezeichnung als „Weltsozialamt“ war bzw. ist auf ganzer Linie zutreffend!
Es sagt doch schon der gesunde Menschenverstand, daß Asylforderer erst dann Anspruch auf staatliche Geldleistungen haben können, wenn deren Asylberechtigung (Schutzbedürftigen-Status) ohne Wenn und Aber anerkannt worden ist. Für mich ist ein „Flüchtling“ zudem erst dann ein wahrer Schutzbedürftiger, wenn er mit Sachleistungen wie Kleidung, Schuhe, warmem Essen etc. zufrieden ist.
Wie die Praxis zeigt, ist es sehr schwer, Nicht-Asylberechtigte wieder loszuwerden. Folglich sollte der Anreiz, überhaupt ins Sozialparadies Deutschland zu kommen, deutlich gesenkt werden. Bleibt zu hoffen, daß die erforderlichen Maßnahmen ohne bürokratische Umwege in die Tat umgesetzt werden!
Wann endllich kommen die vor Gericht, die uns immer eingeredet haben alles wäre gut so wie es ist, die Journalisten und Anwälte der Medien und die Politiker die diese Zuwanderung junger Wirtschaftsflüchtlinge propagiert haben ?????
Bin gespannt,wie das funktionieren wird. Während den deutschen Geschäften in der Innenstadt die einheimische Kundschaft w/ flächendeckender Verarmung fehlt, floriert in den Ausländervierteln meiner Stadt der Handel- mit Geschäften des tägl. Bedarfs und für Mode, Dienstleistungen und Gold-Shops. Mangel scheint DA nicht zu herrschen.
Längst überfällig ( im übrigen gab es Sachleistungen vor ca.25 Jahren schon mal).
Aber nach deutschen Recht darf ein sog. Schutzsuchender nicht schlechter gestellt werden als Deutsche.
Nur Nebelkerzen: Es gibt jetzt eine „Zielsetzung“, eine Arbeitsgruppe soll nächstes Jahr einen Entwurf vorlegen, der dann wieder lange diskutiert werden dürfte, Asyllobbygruppen werden evtl. gegen die Bezahlkartenrgelung klagen u.s.w.
Folglich brauchen die Angehörigen in den Herkunftsländern wahrscheinlich keine Angst haben, daß der Geldfluss in absehbarer Zeit versiegt.
Die übliche verarsche!
Seit alle so gut und glaubt daran!
Das hört sich aber weniger nach Sachleistungen an, sondern eher nach Bargeldabschaffung.
Ein guter Schritt, da zu vermuten ist, daß so mancher „Flüchtling“ mit dem ihm
ausgezahlten Geld seine Schulden bei seinem Hinbringdienstleister abzahlt.Die Schlepperorganisationen sind ja keine barmherzigen Samaritervereinigungen sondern
wollen bezahlt werden.