Luxemburg/Berlin. Geht es nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dann kann sich Deutschland ab sofort jedwede Asylpolitik und jeden Grenzschutz sparen. Unter dem Aktenzeichen C-143/22 verfügte das europäische Höchstgericht nämlich, daß Zurückweisungen von sogenannten „Schutzsuchenden“ an den EU-Binnengrenzen rechtswidrig sind.
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Die Entscheidung erging auf eine Klage von Vereinigungen aus Frankreich – unter ihnen auch Asylrechts-Anwälte. Die sogenannten Dublin-Regeln der EU sind damit letztlich hinfällig.
Die für ihre ohnehin linkslastige Rechtsprechung bekannten Luxemburger Richter machten in ihrem Urteil deutlich, daß an den Binnengrenzen der EU andere Regeln gelten als an den EU-Außengrenzen, weil ein Migrant – anders als an der Außengrenze – bereits beim Überschreiten der Grenzlinie als eingereist zu gelten habe. Ein Migrant, der die Grenzlinie zum Beispiel nach Deutschland überschreitet, gilt damit als bereits eingereist. Zurückgewiesen werden darf er auch dann nicht, wenn er keinen Asylantrag stellt. Außerdem kann die Einreise auch dann schon vollzogen sein, wenn sich ein Migrant noch auf der Grenzübergangsstelle befinde.
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„Für Deutschland und alle anderen Mitgliedstaaten bedeutet das, daß direkte Zurückweisungen an der Binnengrenze auch dann illegal sind, wenn die Personen kein Asylgesuch stellen“, erläutert Constantin Hruschka vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München.
Die Folgen des Luxemburger Urteils sind verheerend. Denn damit muß Deutschland jeden illegal eingereisten Ausländer aufnehmen und darf ihn nicht in das EU-Land zurückweisen, von dem aus er die Grenze überschritten hat – das war bisher der Kern der Dublin-Regelung. Alle in jüngster Zeit diskutierten Forderungen nach Kontrollen an den Grenzen zu Polen und zur Tschechischen Republik sind damit hinfällig.
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Kontrollen hatte es bisher ohnehin nur an der Grenze zu Österreich gegeben. Viele Migranten waren daher über die östlichen Nachbarländer ausgewichen und reisten vor allem über Sachsen bzw. Brandenburg sowie Mecklenburg-Vorpommern nach Deutschland ein. Das können sie künftig, ohne von der Polizei noch nennenswert behelligt zu werden. Das Luxemburger Urteil ist ein Signal für die endgültige Flutung Deutschlands durch Menschen aus aller Herren Länder. (mü)
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Es wurde ausdrücklich der Begriff „Schutzsuchende“ genannt. Und wirklich BERECHTIGT Schutzsuchende machen in dem Zustrom nur einen sehr geringen Prozentsatz aus. Der überwiegende Teil aus Spekulanten und Glücksrittern kann demnach sehr wohl zurückgewiesen bzw schnellstens ausgewiesen werden.
Wen interessiert in naher Zukunft noch der EuGH?
Deutschland ist bekanntlich das Hauptzielland für Illegale (Wirtschaftsflüchtlinge, Asylbetrüger, „Glücksritter“ und Kriminelle etc.). Dieses Urteil der Luxemburger Richter des EuGH würde deshalb – sollte es von der Scholz-Regierung in die Praxis umgesetzt werden – für unser Land und Volk maximalen Schaden bedeuten. Dieses unfaßbare Gesetz ist quasi der Tropfen, der das Faß der Deutschland schädigenden Gesetze des EuGH zum Überlaufen bringt! Was hat angesichts derartiger Gesetze die Mitgliedschaft Deutschlands in der EU überhaupt noch für einen Sinn? Ein Austritt aus der EU muß endlich auf die Tagesordnung des politischen Diskurses!
Es ist allerdings zu befürchten, daß dieses Gesetz von unserer linken Regierung und den linken Kartellmedien unter den Teppich gekehrt wird, um eine berechtigte Wut und Empörung der autochthonen Deutschen von vornherein auszuschließen!
Das beweist einmal mehr, daß wir kein souveränes Land mehr sind.
Waren wir äh nie als sogenannter Kriegsverlierer.
Es geht nicht ohne DEXIT!!!