Berlin/Plötzensee. Eigentlich eine Bankrotterklärung: ein Drittel des geschlossenen Bereichs der Berliner Haftanstalt Plötzensee ist derzeit mit Häftlingen belegt, die eine sogenannte „Ersatzfreiheitsstrafe“ absitzen. Eine solche muß abgebüßt werden, wenn ein Delinquent nicht in der Lage ist, eine gegen ihn verhängte Geldstrafe zu bezahlen. Das betrifft etwa Schwarzfahrer, aber auch Delikte wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung oder kleinere Körperverletzungen.
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In dem zu zwei Dritteln belegten offenen Bereich in Plötzensee machen die „Ersatzfreiheits“-Häftlinge sogar 100 Prozent aus.
Im ersten Halbjahr 2023 haben 1606 Menschen ihre Ersatzfreiheitsstrafe in einer Berliner Justizvollzugsanstalt angetreten. Laut dem Bündnis zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe ist diese mittlerweile die häufigste Form der Freiheitsstrafe in Deutschland.
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Kriminologen betrachten Delikte, auf die Ersatzfreiheitsstrafen folgen – einschließlich des Schwarzfahrens – als Armutsdelikte. Oft versuchen Obdachlose gezielt, in ein Gefängnis zu gelangen, um ein warmes Zuhause, medizinische Versorgung oder warmes Essen genießen zu können. (rk)
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Die deutschen Gefängnisse sind im Vergleich zu den Gefängnissen in manchen Ländern Nobel-Herbergen mit Rundumbetreuung. Aber was tun die Häftlinge, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, denn den lieben langen Tag – etwa Däumchen drehen? Da ist es doch naheliegend, die Häftlinge für die Annehmlichkeiten, die sie in unseren Gefängnissen genießen, arbeiten zu lassen.
Der erste Satz unseres Grundgesetzes, Artikel 1(1), lautet „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Nicht zuletzt dieser Satz hat dazu geführt, daß in Deutschland auch Kriminelle, die schwere Straftaten verübt haben, mit Samthandschuhen angefaßt werden.
Kurzum: Auch Häftlinge, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, sollten arbeiten müssen, wenn es sein muß unter Zwang. Ein Zwang zur Arbeit würde zumindest in deutschen Gefängnissen wohl kaum „die Würde des Menschen“ verletzen“!
[…] Quelle: zuerst.de […]