Billigung von Kriegsverbrechen: Hat sich Baerbock strafbar gemacht?

28. August 2023
Billigung von Kriegsverbrechen: Hat sich Baerbock strafbar gemacht?
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Bundesaußenministerin Baerbock (Grüne) hat einen weiteren Tiefpunkt ihrer diplomatischen Karriere abgeliefert – diesmal nicht sprachlich, sondern inhaltlich. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ihrem estnischen Amtskollegen Margus Tsahkna in Berlin hat sie die ukrainischen Drohnenangriffe auf Rußland gerechtfertigt – sie sieht sie durch das Völkerrecht gedeckt.

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Das ist bereits inhaltlich strittig, denn die ukrainischen Angriffe richten sich in erster Linie gegen zivile Ziele. In Deutschland könnte die grüne Außenamtschefin darüber hinaus mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Die Leugnung oder Billigung von Kriegsverbrechen steht hier seit Frühjahr 2022 unter Strafe.

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Auf der Internetseite des Bundeskriminalamtes (BKA) findet sich seit Monaten der ausdrückliche Hinweis, daß Kriegsverbrechen in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden können. Wörtlich heißt es dort: „Zu Kriegsverbrechen zählen nach deutschem Recht beispielsweise Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder zivile Infrastruktur wie z. B. Wohngebiete, Bahnhöfe, Krankenhäuser, Öldepots, Gasleitungen, (Atom-) Kraftwerke, Lager mit atomaren Abfällen etc.“

Genau das trifft auf die ukrainischen Drohnenangriffe auf russische Städte zu. Sie stellen damit nach deutscher und internationaler Rechtsauffassung Kriegsverbrechen dar und können von deutschen Gerichten auch dann geahndet werden, wenn die Täter nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

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Auch ihre Leugnung bzw. Billigung ist seit der Verschärfung des Paragrafen 130 StGB im November 2022 in Deutschland strafbewehrt. Die grüne Außenministerin, die eigener Aussage nach „aus dem Völkerrecht“ kommt, bewegt sich auf dünnem Eis. (rk)

Bildquelle: Wikimedia/boellstiftung – https://www.flickr.com/photos/44112235@N04/49638476453/Foto: Stephan Röhl/CC BY-SA 2.0

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Ein Kommentar

  1. Meyer sagt:

    Baerbock hat sich vermutlich durch die Hintertür aus dem Völkerrecht geschlichen ,als sie merkte ,daß sie damit interlektuell hoffnungslos überfordert war. Fairerweise sollte man bedenken ,daß auch die Russen zivile Ziele angreifen ,was ich ebenfalls als Kriegsverbrechen ansehe .Man kann jedoch nicht die Verbrechen der einen Seite mit denen der anderen Seite rechtfertigen .Insofern gebe ich dem Verfasser recht,daß Baerbock sich der Rechtfertigung von Kriegsverbrechen schuldig gemacht hat.

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