Berlin. Der 23. August wird in die Geschichte der Bundesrepublik einmal als Datum wegweisender Weichenstellungen eingehen. Neben dem sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“ brachte das Bundeskabinett am Mittwoch auch gleich den Entwurf von Bundesinnenministerin Faeser für ein neues Staatsbürgerschaftsrecht auf den Weg.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Im Kern stehen weitere Erleichterungen beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Ausländer. Grundsätzlich soll es künftig schon nach fünf Jahren Aufenthalt möglich sein, den deutschen Paß zu erhalten. Wer eingebürgert werden will, muß sich dann nur noch zu den Werten einer „freiheitlichen Gesellschaft“ bekennen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Anwärter, die aus „antisemitischen“ oder „rassistischen“ Motiven Straftaten begangen haben.
Voraussetzung soll auch sein, daß man seinen Lebensunterhalt in der Regel ohne Sozialleistungen bestreiten kann. Besonders gut integrierte Menschen sollen die deutsche Staatsbürgerschaft sogar schon nach drei Jahren erhalten können. Auch die Mehrstaatlichkeit soll mit dem Gesetz ermöglicht werden.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Das Gesetz muß nun noch im Bundestag beschlossen werden, was angesichts der dortigen Mehrheitsverhältnisse als sicher gilt. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
Eine simple Rechnung: Rot-Grün verschenkt die deutsche Staatsbürgerschaft und setzt darauf,daß die so Beschenkten aus Dankbarkeit dann Rot-Grün wählen werden.Von den Deutschen bekommen sie halt nicht genug Stimmen, um allein regieren zu können.