München. Die Corona-Schikanen halten die Verwaltung noch immer auf Trab. Denn um die während der „Pandemie“ verhängten zahlreichen Bußgelder abzuarbeiten und einzutreiben, fehlte es an Personal. Inzwischen sind zwar viele der damals verhängten Maßnahmen für widerrechtlich erklärt worden – aber die Behördenmühlen mahlen noch immer.
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Eine Zahl aus München: nach Aussagen des dortigen Kreisverwaltungsreferats (KVR) sind von insgesamt 46.000 wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen eingeleiteten Verfahren noch immer 22.000 zu bearbeiten. Das bedeutet, der ursprüngliche Bußgeldbescheid ist noch nicht ergangen; auf diesen kann aber noch ein jahrelanges Gerichtsverfahren folgen, weil inzwischen viele der früheren Corona-Regeln für unrechtmäßig erklärt wurden.
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Beim Münchner KVR hofft man, die restlichen Verfahren vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist abwickeln zu können. Im Falle der aufgehobenen Regeln werde, sofern das Bußgeld bereits bezahlt worden sei, dieses erstattet. Eine Einstellung der jetzt noch nicht erledigten Verfahren sei aber aus Gleichbehandlungsgründen nicht möglich.
Aus anderen Städten und Gemeinden liegen meist keine Zahlen vor. Die Vermutung liegt allerdings nahe, daß München kein Einzelfall ist, sondern daß alle betroffenen Teile der Verwaltung noch einen Aktenberg aus Corona-Zeiten vor sich herschieben und die großzügige Verteilung von Ordnungsstrafen nach wie vor die Leistungsfähigkeit in anderen Bereichen beeinträchtigt.
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Die genaue Zahl der bundesweit geführten und ebenso der noch offenen Verfahren ist nicht bekannt. Im Juli 2021 meldete das Redaktions-Netzwerk Deutschland (RND) eine Gesamtzahl von 484.941. Würde man die Münchner Zahlen auf die Bevölkerung bundesweit hochrechnen, hätte es insgesamt 2,5 Millionen Bußgeldverfahren gegeben. In 1,2 Millionen Fällen wäre demnach noch immer kein Bescheid ergangen. Schon aus diesen Zahlen ist ersichtlich, daß Corona sowohl die Behörden als auch die Gericht noch auf Jahre hinaus beschäftigen wird. (rk)
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