Leipzig. Hier ist von der „vollen Härte“ des Rechtsstaates plötzlich keine Rede mehr. Zwar verhängte das sächsische Oberlandesgericht (OLG) in Dresden am Mittwoch nach 99 Verhandlungstagen Gefängnisstrafen gegen vier Linksterroristen der sogenannten „Hammerbande“: die Haupttäterin Lina Engel wurde unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt, ihr Spießgeselle Lennart Arning alias „Mio“ erhielt drei Jahre, Jannis Röhlig zwei Jahre und fünf Monate und Jonathan Philipp Mohr alias „Nero“ drei Jahre und drei Monate.
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Aber noch am Abend dann der Hammer: nach seiner mehr als acht Stunden (!) dauernden Urteilsbegründung schickte der Vorsitzende Richter die verurteilte Terroristin dann nach Hause. Sie kann sich über Haftverschonung freuen. Zur Begründung hieß es, sie habe mehr als die Hälfte der Haft bereits abgesessen und sei nach Anrechnung der U-Haft (30 Monate) und mit Knast-Rabatt wegen guter Führung (Zwei-Drittel-Strafe) ohnehin schon in einem Jahr frei. Das Gericht legte damit eine erstaunliche Großzügigkeit an den Tag, von der etwa Straftäter aus dem rechten Spektrum nur träumen können.
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Prozeßbeobachter wollen nicht ausschließen, daß sich das Gericht damit auch der Androhung bundesweiter Krawalle und Anschläge aus dem linken Spektrum beugte.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Terror-Quartett vor, zwischen 2018 und 2020 Anhänger der „rechten Szene“ in Leipzig, Wurzen und Eisenach brutal zusammengeschlagen zu haben. Die ehemalige Studentin Lina Engels gilt als Kopf der linksterroristischen Schlägertruppe. Mit seinem Urteil blieb das Gericht in ihrem Fall deutlich unter den acht Jahren, die die Generalbundesanwaltschaft gefordert hatte. Die „Hammerbande“ wird als kriminelle Vereinigung eingestuft – ihre Unterstützung ist somit strafbar. (rk)
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