Corona-Aufarbeitung: Menschenrechtsgerichtshof untersucht „Bundesnotbremse“

10. Februar 2023
Corona-Aufarbeitung: Menschenrechtsgerichtshof untersucht „Bundesnotbremse“
National
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Foto: Symbolbild

Straßburg/Berlin. Die Einschläge kommen näher: der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat von der Bundesregierung eine Stellungnahme zu den Schulschließungen während der Corona-„Pandemie“ angefordert. Das Bundesjustizministerium bestätigte den Eingang eines Fragenkatalogs des Gerichts zur sogenannten „Bundesnotbremse“.

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Diese war Ende April 2021 in Kraft getreten und lief Ende Juni desselben Jahres aus. Sie sah Einschränkungen des öffentlichen Lebens vor, wenn die neuen Coronainfektionen in einem Landkreis bestimmte Werte überschritten. Dazu gehörten auch Schulschließungen.

Der EGMR will nun von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob das Kindeswohl tatsächlich der zentrale Maßstab für die erneuten Schulschließungen gewesen sei. Außerdem erbittet der Gerichtshof Aufschluß darüber, inwieweit die Auswirkungen früherer Schulschließungen in der Pandemie-Zeit bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt worden waren.

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Darüber hinaus hat der Gerichtshof darum gebeten, Informationen über die damalige „Verfügbarkeit, den Umfang und die Dauer alternativer Bildungsmöglichkeiten“ wie hybride Lernmöglichkeiten, Online-Unterricht und Notfallbetreuung in der Schule vorzulegen.

Die Rechtsanwälte Axel Koch und Bernhard Ludwig hatten im Mai 2022 Beschwerde gegen die Bundesrepublik beim EGMR eingereicht. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht ihre Klage wegen der Schulschließungen abgewiesen. Solange sich der Staat auf wissenschaftliche Expertisen stützen könne, die nicht eindeutig widerlegt seien, so das Urteil der Richter, seien die Schulschließungen zum Schutz der Risikogruppen vertretbar gewesen. Diese Argumentation des Karlsruher Höchstgerichts stellte die beiden Anwälte nicht zufrieden.

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Deutsche Behörden und Gerichte müssen die Rechtsprechung des EGMR umsetzen. Daß der Gerichtshof einen Fragenkatalog verschickt hat, deutet nach Einschätzung von Beobachtern darauf hin, daß die Richter den Fall ernstnehmen. Nur rund zwei Prozent der Beschwerden gegen Deutschland, die jährlich beim EGMR eingehen, werden der Bundesregierung mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme übermittelt.

Der Gerichtshof setzte hat der Bundesregierung eine Frist bis zum 12. April für ihre Stelllungnahme. (rk)

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