Generalbundesanwalt über Nord Stream-Sprengungen: Keine Beweise für russische Urheberschaft

6. Februar 2023
Generalbundesanwalt über Nord Stream-Sprengungen: Keine Beweise für russische Urheberschaft
International
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe. Unmittelbar nach den Sabotageakten an den Nord Stream-Pipelines am 26. September 2022 hatten westliche Behörden eine Urheberschaft Rußland ins Gespräch gebracht (die allerdings völlig unlogisch wäre und von Moskau auch unverzuzüglich zurückgewiesen wurde). Auch US-Zeitungen wie die „New York Times“ widersprachen bald. Jetzt hat auch die Generalbundesanwaltschaft unterstrichen, daß es keinerlei Beweise für eine Urheberschaft Rußlands gebe.

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„Das ist derzeit nicht belegbar“, sagte Generalbundesanwalt Peter Frank der „Welt am Sonntag“. Die Ermittlungen dauern nach seinen Angaben an.

Insgesamt vier Explosionen hatten im September in den Wirtschaftszonen Schwedens und Dänemarks in der Ostsee mehrere Lecks in die Pipelines gerissen, die für den Transport von russischem Gas nach Deutschland gebaut worden waren. Die Pipelines waren zum Zeitpunkt der Explosionen nicht in Betrieb, enthielten aber Gas. Nach Erkenntnissen schwedischer Geheimdienste ist eindeutig von Sabotage auszugehen. Es seien Sprengstoffreste nachgewiesen worden.

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Mit Unterstützung von zwei Forschungsschiffen hatte die Karlsruher Bundesanwaltschaft an den jeweiligen Explosionsstellen in der Ostsee Wasser- und Bodenproben sowie Reste der Pipelines entnehmen lassen. Der Tatort sei umfassend dokumentiert, sagte Chefermittler Frank. „Das alles werten wir derzeit kriminaltechnisch aus. Schweden und Dänemark führen ihre eigenen Ermittlungen, wir stehen aber in Kontakt“, so der Generalbundesanwalt weiter.

Diese Auslassungen sind insofern interessant, als die Bundesregierung auf mehrere Parlamentarier-Anfragen hin betont hatte, es gebe keinerlei neue Informationen. Auch daß die Generalbundesanwaltschaft mit Ermittlungen beschäftigt ist, unterschlug sie demnach. (st)

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